Auf­grund der nied­ri­gen Inzi­denz­werte wur­den die Rege­lun­gen für Feri­en­frei­zei­ten und Feri­en­pro­gramme ange­passt – Coro­na­tests sor­gen für mehr Sicher­heit und unbe­schwerte Ferien

Ange­sichts der aktu­ell nied­ri­gen Inzi­denz­zah­len sind die Rege­lun­gen für Feri­en­rei­sen und Feri­en­an­ge­bote der Jugend­ver­bände und Jugend­hil­fe­trä­ger ange­passt wor­den. Abge­si­chert durch Coro­na­tests ist nun bei der im gan­zen Land gel­ten­den Inzi­denz­stufe 1 (7‑Tage-Inzi­denz von höchs­tens 35) bei den Feri­en­ak­tio­nen eine weit­ge­hende Nor­ma­li­tät möglich.

Kon­kret heißt das:

·         Bei Kin­der- und Jugend­rei­sen dür­fen auch Grup­pen von mehr als 25 jun­gen Men­schen gemein­sam betreut wer­den und gemein­same Akti­vi­tä­ten aus­üben. Eine Auf­tei­lung in klei­nere feste Grup­pen ist nicht mehr erfor­der­lich. Dafür ist neben den bis­lang vor­ge­schrie­be­nen zwei Coro­na­tests pro Woche auch zum Ende der Reise noch­mal ein gemein­sa­mer Test vor­ge­se­hen. Hier­durch soll eine Wei­ter­ver­brei­tung mög­li­cher Infek­tio­nen in den letz­ten Tagen nach der Rück­kehr ver­mie­den wer­den. Als Test kom­men ent­we­der kos­ten­freie Bür­ger­tests oder gemein­sam vor­ge­nom­mene Selbst­tests infrage.

·         Bei ande­ren Feri­en­an­ge­bo­ten für Kin­der und Jugend­li­che dür­fen ab sofort im Freien 50 und in Innen­räu­men 30 junge Men­schen gemein­sam betreut wer­den. Hier ist zu Beginn und am Anfang jeder neuen Woche ein Coro­na­test erfor­der­lich. Nur bei grö­ße­ren und täg­lich wech­seln­den Grup­pen muss alle drei Tage ein Test erfolgen.

Bei allen Ange­bo­ten gilt eine Mas­ken­pflicht nur noch bei grö­ße­ren Grup­pen in Innen­räu­men (mehr als 20 junge Men­schen sowie fünf Betreuer; die Rege­lung gilt nicht beim Essen). Auch Min­dest­ab­stände dür­fen unter­schrit­ten werden.

Gesund­heits­mi­nis­ter Karl-Josef Lau­mann erklärt: „Es ist wich­tig, dass Kin­der und Jugend­li­che, die in vie­ler­lei Hin­sicht beson­ders stark unter der Pan­de­mie gelit­ten haben, mög­lichst unbe­schwerte Ferien genie­ßen kön­nen. Die­je­ni­gen, die nicht weg­fah­ren kön­nen, sol­len nicht gegen­über ande­ren jun­gen Men­schen, die ver­rei­sen, benach­tei­ligt wer­den. Sie haben gegen­über den Älte­ren große Soli­da­ri­tät bewie­sen und sich das red­lich ver­dient. Dank der aktu­ell nied­ri­gen Inzi­den­zah­len und den lan­des­weit leicht ver­füg­ba­ren Coro­na­tests kön­nen wir das sehr gut verantworten.“

Jugend- und Fami­li­en­mi­nis­ter Joa­chim Stamp: „Kin­der und Jugend­li­che haben wäh­rend der Pan­de­mie enorme Ein­schrän­kun­gen hin­neh­men müs­sen, vor allem im sozia­len Bereich. Wir möch­ten Kin­dern und Jugend­li­chen gerade jetzt in den Ferien wie­der Tref­fen, Spaß und sozia­les Erle­ben ermög­li­chen. Kin­der und Jugend­li­che brau­chen soziale Kon­takte. Wir möch­ten ihnen mehr Nor­ma­li­tät ermög­li­chen und gemein­sa­mes Erle­ben wie­der zum All­tag zu machen. Den Trä­gern, die sich sehr für die Durch­füh­rung von Feri­en­an­ge­bo­ten enga­gie­ren, möchte ich für ihre Arbeit und ihr Enga­ge­ment unter den schwie­ri­gen Bedin­gun­gen der Pan­de­mie danken.”

Die Rege­lun­gen des § 12 der Coro­naschutz­ver­ord­nung gel­ten für Feri­en­ak­tio­nen aller freien und öffent­li­chen Trä­ger der Kin­der- und Jugend­hilfe und Sozialhilfe.