Die Som­mer­fe­rien ste­hen vor der Tür, und manch einer wird die freie Zeit in süd­li­chen Län­dern ver­brin­gen. Gerade im Urlaub ist das Mit­leid mit Stra­ßen­hun­den und ‑kat­zen groß. Man­che tier­liebe Tou­ris­ten neh­men die bemit­lei­dens­wer­ten Tiere ein­fach mit, andere “adop­tie­ren” Hunde über Orga­ni­sa­tio­nen oder las­sen sich als Flug­pa­ten gewinnen.

Doch Vor­sicht: Kat­zen und Hunde aus Urlaubs­län­dern kön­nen nicht nur für Mensch und Tier gefähr­li­che Krank­hei­ten ein­schlep­pen. Und wenn die not­wen­di­gen Papiere feh­len, endet die Ein­reise des Tie­res auch schnel­ler als erwartet.

Jedes Tier muss von einem EU-Heim­tier­aus­weis beglei­tet sein. In dem müs­sen neben Name und Anschrift des Besit­zers auch die indi­vi­du­elle Chip-Num­mer und der Nach­weis einer gül­ti­gen Toll­wut­imp­fung ein­ge­tra­gen sein. Wenn Tiere zur Wei­ter­gabe an Dritte vor­ge­se­hen sind, gel­ten noch stren­gere Anforderungen.

“Wer trotz der damit ver­bun­de­nen Risi­ken unbe­dingt ein Tier aus dem Aus­land mit­brin­gen möchte, sollte sich vor­her aus­führ­lich infor­mie­ren, ob alle Ein­rei­se­be­stim­mun­gen defi­ni­tiv erfüllt sind”, betont der Lei­ter des Insti­tuts für Ver­brau­cher­schutz und Vete­ri­när­we­sen, Klaus Meyer.

Die­sen Rat soll­ten Urlau­ber auch beher­zi­gen, wenn sie vor Ort als Flug­pate für einen Vier­bei­ner ange­wor­ben wer­den. Auch die­sen Tie­ren feh­len häu­fig die not­wen­di­gen Imp­fun­gen oder die dazu­ge­hö­ri­gen Papiere. Der Flug­pate ist wäh­rend des Trans­por­tes für das Tier ver­ant­wort­lich und muss die gel­ten­den Ein­rei­se­be­stim­mun­gen beach­ten. Am Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fen wer­den immer wie­der Hunde und Kat­zen sicher­ge­stellt und in Qua­ran­täne unter­ge­bracht, weil die Ein­fuhr­vor­schrif­ten nicht beach­tet wur­den. Das bedeu­tet für die Tiere nicht nur eine quä­lende Zeit der Iso­la­tion, son­dern kann für die “Ret­ter” teuer wer­den. Wer ein Tier nach Deutsch­land ein­führt, muss näm­lich auch für mög­li­che Fol­ge­kos­ten auf­kom­men. Bis zur Frei­gabe des Tie­res kom­men dann schnell meh­rere hun­dert Euro an Unter­brin­gungs­kos­ten zusam­men, die der Flug­pate als Ver­ur­sa­cher zu tra­gen hat. Zusätz­lich wird ein Buß­geld fäl­lig. In Zwei­fels­fäl­len sollte man auf den Trans­fer ver­zich­ten — auch wenn es noch so schwer fal­len mag.

Rei­sende soll­ten sich in jedem Fall — auch vom Urlaubs­ort aus — in Deutsch­land bei den zustän­di­gen Vete­ri­när­äm­tern über die Orga­ni­sa­tion und die gel­ten­den Ein­rei­se­be­stim­mun­gen erkun­di­gen. Dies gilt auch für die Mit­nahme von tie­ri­schen Sou­ve­nirs wie zum Bei­spiel Rep­ti­lien, Amphi­bien, Insek­ten und Zier­fi­sche, die auf Tauch­gän­gen selbst gefan­gen oder auf Märk­ten preis­wert erwor­ben wurden.

Auch für den Erwerb und die Mit­nahme von Geflü­gel, Vögel sowie Bie­nen gel­ten spe­zi­fi­sche Vete­ri­när- und Einreisevorschriften.

Wer tie­ri­schen Fami­li­en­zu­wachs sucht, wird aber auch in Deutsch­land fün­dig. “In den Tier­hei­men und Auf­fang­sta­tio­nen in der Region war­ten viele tie­ri­sche Mit­be­woh­ner drin­gend auf ein neues Zuhause. Sie sind bereits geimpft und gekenn­zeich­net und in der Regel auch kas­triert”, so Klaus Meyer.

Wei­tere Fra­gen zum Thema Ein­rei­se­be­stim­mun­gen beant­wor­tet das Insti­tut für Ver­brau­cher­schutz und Vete­ri­när­we­sen unter der Tele­fon­num­mer 0211–8993227.