Archiv­bild Impf­mo­bil Foto: LOKALBÜRO

 

An drei Stand­or­ten kann am Wahl­sonn­tag der Gang zur Urne mit einer Imp­fung gegen das Coro­na­vi­rus ver­bun­den wer­den. 315 Wahl­räume sind am Sonn­tag, 26. Sep­tem­ber, von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Das Impf­mo­bil der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf bie­tet am Wahl­sonn­tag an drei Wahl­ge­bäu­den die Mög­lich­keit zur Imp­fung gegen das Coro­na­vi­rus an. Von 10 bis 12.30 Uhr steht das Impf­mo­bil an der Grund­schule Wran­gel­straße 40 in Mör­sen­broich, von 13 bis 15.30 Uhr am Wim-Wen­ders-Gym­na­sium, Schmie­de­straße 25 in Ober­bilk und von 16 bis 18 Uhr an der Haupt­schule Itter­straße 16 in Holt­hau­sen. Die 315 Wahl­räume im Stadt­ge­biet sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Gemäß der aktu­el­len Coro­naschutz­ver­ord­nung besteht in allen Wahl­räu­men für die Wahl­be­rech­tig­ten Mas­ken­pflicht. Außer­dem ist der Min­dest­ab­stand von ein­ein­halb Metern ein­zu­hal­ten. Wenn mög­lich sollte ein eige­ner Kugel­schrei­ber mit­ge­bracht wer­den, um das Infek­ti­ons­ri­siko wei­ter zu mini­mie­ren. Selbst­ver­ständ­lich lie­gen auch des­in­fi­zierte Kugel­schrei­ber zur Abstim­mung bereit. Das Amt für Sta­tis­tik und Wah­len bit­tet darum, die Arbeit der Wahl­vor­stände zu unter­stüt­zen, die Abstands- und Hygie­ne­re­geln ein­zu­hal­ten und den Anwei­sun­gen der Wahl­hel­fen­den vor Ort Folge zu leisten.

Von den rund 411.000 Wahl­be­rech­tig­ten haben mehr als 175.000 einen Brief­wahl­an­trag gestellt, im Ver­gleich dazu waren es bei der Bun­des­tags­wahl 2017 ins­ge­samt nur 110.758. Fast 140.000 rote Wahl­briefe sind inzwi­schen auch wie­der zurück­ge­kom­men. Das Amt für Sta­tis­tik und Wah­len hat mit die­ser Stei­ge­rung gerech­net und die Aus­zäh­lung der Brief­wahl mit rund 1.000 Wahl­hel­fen­den in die Mes­se­halle 8b ver­legt. Dort wird am Sonn­tag die Aus­zäh­lung wie in den Wahl­räu­men um 18 Uhr begin­nen. Mit einem vor­läu­fi­gen Ergeb­nis wird auf­grund des immensen Brief­wahl­auf­kom­mens nicht vor Mit­ter­nacht gerech­net. Zwi­schen­er­geb­nisse der aus­ge­zähl­ten Wahl­be­zirke wer­den lau­fend auf https://wep.itk-rheinland.de/vm/prod/bw_2021/05111000/praesentation/index.html aktualisiert.

Sofern keine Brief­wahl bean­tragt wurde, kann am Wahl­sonn­tag auch ohne Wahl­be­nach­rich­ti­gung im Wahl­raum gewählt wer­den kann. Hierzu ist unbe­dingt der Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass mit­zu­brin­gen. Der Wahl­raum kann im Inter­net mit dem Wahl­raum­fin­der auf www.duesseldorf.de oder tele­fo­nisch beim Amt für Sta­tis­tik und Wah­len erfragt werden.

Wahl­be­rech­tig­ten, die noch kurz­ent­schlos­sen Brief­wahl bean­tra­gen wol­len, wird drin­gend emp­foh­len, den Antrag per­sön­lich im Amt für Sta­tis­tik und Wah­len, Brinck­mann­straße 5, zu stel­len. Nur so kön­nen die Brief­wahl­un­ter­la­gen recht­zei­tig über­ge­ben wer­den. Ebenso wird emp­foh­len, die roten Wahl­briefe mit den aus­ge­füll­ten Stimm­zet­teln nicht mehr per Post zurück­zu­schi­cken, son­dern direkt im Amt für Sta­tis­tik und Wah­len abzu­ge­ben. Ein Ein­wurf in die Brief­käs­ten der Bür­ger­bü­ros und Bezirks­ver­wal­tungs­stel­len sollte nur bis Sams­tag, 25. Sep­tem­ber, erfol­gen. Die letzte Lee­rung die­ser Brief­käs­ten erfolgt im Laufe des Sonntagvormittags.

Dar­über hin­aus wird auf Fol­gen­des hingewiesen:

  • Falls bean­tragte Brief­wahl­un­ter­la­gen noch nicht bei den Wahl­be­rech­tig­ten ankom­men sind, ist unbe­dingt mit dem Amt für Sta­tis­tik und Wah­len Kon­takt auf­zu­neh­men. Ohne Wahl­schein ist die Teil­nahme an der Wahl nicht mög­lich. Die Wahl­be­nach­rich­ti­gung ist kein Ersatz für einen nicht erhal­te­nen Wahlschein.
  • Nicht erhal­tene Brief­wahl­un­ter­la­gen kön­nen aus­schließ­lich gegen schrift­li­che Erklä­rung und nur durch das Amt für Sta­tis­tik und Wah­len bis ein­schließ­lich Sams­tag, 25. Sep­tem­ber, 12 Uhr, ersetzt werden.
  • Im Fäl­len plötz­li­cher Erkran­kung oder bei ange­ord­ne­ter Qua­ran­täne kann noch am Wahl­tag bis 15 Uhr im Amt für Sta­tis­tik und Wah­len ein Wahl­schein durch eine dritte Per­son bean­tragt wer­den. Dazu sind zwin­gend eine Voll­macht zur Bean­tra­gung und Abho­lung der Brief­wahl­un­ter­la­gen für die bezie­hungs­weise den Wahl­be­rech­tig­ten und eine ärzt­li­che Beschei­ni­gung bezie­hungs­weise die Qua­ran­tä­ne­a­n­ord­nung erfor­der­lich. Die Aus­übung des Wahl­rechts durch Ver­tre­tung ist unzu­läs­sig. Bitte neh­men Sie vor einer Vor­spra­che unbe­dingt tele­fo­nisch Kon­takt mit dem Amt für Sta­tis­tik und Wah­len auf.
  • Alle roten Wahl­briefe müs­sen am Wahl­tag bis spä­tes­tens 18 Uhr beim Amt für Sta­tis­tik und Wah­len, Brinck­mann­straße 5, ein­ge­gan­gen sein; spä­ter ein­ge­hende Wahl­briefe wer­den bei der Wahl nicht berücksichtigt.

Die Tele­fon­hot­line des Amtes für Sta­tis­tik und Wah­len ist unter der Ruf­num­mer 0211–8993368 erreich­bar am Don­ners­tag und Frei­tag von 8 bis 18 Uhr, Sams­tag von 8 bis 12 Uhr sowie am Wahl­sonn­tag wäh­rend der Öff­nungs­zei­ten der Wahl­räume von 8 bis 18 Uhr.