Waren heute vor dem OVG in Müns­ter erfolg­reich: BUND-Geschäfts­lei­ter Dirk Jan­sen, Rechts­an­walt Tobias Kroll und BUND-Lan­des­vor­sit­zen­der Hol­ger Sticht. Foto: BUND

 

Plan­fest­stel­lungs­be­schluss für Deichsa­nie­rung im “Him­mel­geis­ter Rhein­bo­gen” von Düs­sel­dorf ist rechtswidrig.

Die Geneh­mi­gung der Bezirks­re­gie­rung Düs­sel­dorf für den Neu­bau des Dei­ches im „Him­mel­geis­ter Rhein­bo­gen“ in Düs­sel­dorf ist rechts­wid­rig und darf nicht voll­zo­gen wer­den. Das hat heute das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt auf Antrag des NRW-Lan­des­ver­ban­des des Bund für Umwelt und Natur­schutz Deutsch­land (BUND) ent­schie­den. Eine Revi­sion gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

„Wirk­sa­mer Hoch­was­ser­schutz und eine Ver­bes­se­rung der Öko­lo­gie des Rheins müs­sen stär­ker mit­ein­an­der gedacht und umge­setzt wer­den“, sagte der BUND-Lan­des­vor­sit­zende Hol­ger Sticht. „Das ist der aus dem Urteil resul­tie­rende poli­ti­sche Auftrag.“

Der BUND hatte mit sei­ner Klage ins­be­son­dere gel­tend gemacht, dass die geplante Sanie­rung des alten Dei­ches gegen das was­ser­recht­li­che Ver­bes­se­rungs­ge­bot und gegen die Vor­gabe zur Wie­der­her­stel­lung frü­he­rer Über­schwem­mungs­ge­biete ver­stoße. Dem könnte aber durch die Wahl einer rhein­fer­ne­ren Deich­va­ri­ante ent­spro­chen wer­den. Diese war von der Bezirks­re­gie­rung Düs­sel­dorf aller­dings aus finan­zi­el­len Grün­den ver­wor­fen wor­den. Eine ver­tiefte Abwä­gung fand nicht statt.

Der 20. Senat des Ober­ver­wal­tungs­ge­richts folgte der BUND- Argu­men­ta­tion und legte in sei­ner Urteils­be­grün­dung dar, dass der Plan­fest­stel­lungs­be­schluss in mehr­fa­cher Hin­sicht gegen zwin­gend zu beach­tende was­ser­recht­li­che Vor­ga­ben ver­stößt. Zudem leide der Plan­fest­stel­lungs­be­schluss an ver­fah­rens­recht­li­chen Fehlern.

„Das Gericht hat mit dem Urteil klar­ge­stellt, dass auch Hoch­was­ser­schutz­pla­nun­gen die öko­lo­gi­schen Vor­ga­ben aus der EU-Was­ser­rah­men­richt­li­nie beach­ten und umset­zen müs­sen“, so Rechts­an­walt Tobias Kroll. „Even­tu­ell gegen eine Rhein­deich­rück­ver­le­gung spre­chende wirt­schaft­li­che Gründe dürf­ten allein nicht aus­rei­chend, um davon abzuweichen.“

Der BUND hofft jetzt, dass die Stadt Düs­sel­dorf und die Bezirks­re­gie­rung Düs­sel­dorf das klare Urteil akzep­tie­ren und schnell die Pläne für eine rhein­ferne Deich­va­ri­ante rea­li­sie­ren. „Dadurch lie­ßen sich bis zu 113 Hektar zusätz­li­cher Hoch­was­ser­rück­hal­te­flä­chen schaf­fen“, so BUND-Geschäfts­lei­ter Dirk Jan­sen. „Aus dem Koope­ra­ti­ons­ver­trag zwi­schen CDU und Bünd­nis 90/Die Grü­nen ergibt sich zwin­gend, dass die Pla­nun­gen für die rhein­ferne Deich­va­ri­ante jetzt ohne Zeit­ver­lust fort­ge­setzt und rea­li­siert wer­den müssen.“

 

Miel­c­za­rek vom Bünd­nis 90/Die Grü­nen  : „Jetzt haben wir die Chance für einen Neu­an­fang. Der Bau des Hoch­was­ser­schut­zes in der Orts­lage Him­mel­geist ist bereits fer­tig geplant und kann star­ten. So wird der Schutz der Anwohner*innen zügig ertüch­tigt. Für den Rhein­bo­gen kön­nen wir die Pla­nun­gen für die Rück­ver­le­gung jetzt wie­der­auf­neh­men. Damit schaf­fen wir zusätz­li­chen Reten­ti­ons­raum und Hoch­was­ser­schutz. Und wir betrei­ben kon­kre­ten Arten­schutz ins­be­son­dere für die zahl­rei­chen, gefähr­de­ten Wild­bie­nen­ar­ten und sichern ein wich­ti­ges Nah­erho­lungs­ge­biet dau­er­haft gegen immer wie­der auf­kom­mende Bauspekulationen“.