Außen­ter­rasse über die Win­ter­mo­nate in Pem­pel­fort Foto: LOKALBÜRO

 

 

Son­der­nut­zungs­ge­büh­ren für das Auf­stel­len von Tischen und Stüh­len im Freien durch Gas­tro­no­men bis Ende 2022 ausgesetzt

Der Rat der Stadt hat in sei­ner Sit­zung am Don­ners­tag, 3. Februar, grü­nes Licht für die von der Ver­wal­tung bean­tragte Ver­län­ge­rung des Ver­zichts auf Son­der­nut­zungs­ge­büh­ren für Außen­gas­tro­no­mie bis Ende des Jah­res 2022 gege­ben. Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler hatte dies mit Blick auf die wirt­schaft­li­che Situa­tion der Gas­tro­no­men in Zei­ten von Corona nach einem Gespräch mit der DEHOGA im Januar vor­ge­schla­gen, nach­dem sich die Situa­tion zum Ende des Jah­res 2021 zu ent­span­nen schien.

“Die Ter­ras­sen­ge­büh­ren soll­ten aus­ge­setzt wer­den, solange die Pan­de­mie in die­ser Form anhält und die Gas­tro­no­mie beein­träch­tigt. Tat­säch­lich sind die Umsatz­ein­bu­ßen für viele Gewer­be­trei­bende in der Gas­tro­no­mie wei­ter­hin exis­tenz­be­dro­hend. Eine leben­dige Gas­tro­no­mie gehört zum Düs­sel­dor­fer Stadt­le­ben dazu. Dies gilt es zu erhal­ten”, unter­strich der Oberbürgermeister.

“Auch ohne jeden Ein­zel­fall zu ken­nen, kön­nen wir sagen, dass die Erhe­bung von Son­der­nut­zungs­ge­büh­ren für das Auf­stel­len von Tischen und Stüh­len zur Bewir­tung im Freien, auf­grund der aktu­el­len Coro­na­si­tua­tion für die Gewer­be­trei­ben­den wei­ter­hin eine unbil­lige Härte dar­stel­len würde. Diese gilt es zu ver­mei­den”, erklärte Ord­nungs­de­zer­nent Chris­tian Zaum.

Für die Son­der­nut­zung des Stra­ßen­rau­mes für gas­tro­no­mi­sche Zwe­cke sind Gebüh­ren zu ent­rich­ten, die nach Maß­gabe der Tarif­stel­len 7.1 bis 7.5 des Gebüh­ren­ta­rifs zur Son­der­nut­zungs­sat­zung erho­ben wer­den. Für die Berech­nung maß­geb­lich sind der Stand­ort (Tarif­zone 1 oder 2), der Zeit­raum der Nut­zung (Haupt­sai­son oder Neben­sai­son) und die Gül­tig­keits­dauer der Erlaub­nis (Monat, Sai­son oder ein Jahr).

Nach § 8 Abs. 4 der Son­der­nut­zungs­sat­zung kön­nen im Ein­zel­fall Son­der­nut­zungs­ge­büh­ren ganz oder teil­weise erlas­sen wer­den, wenn ihre Erhe­bung nach Lage des Fal­les unbil­lig wäre. Dies sieht die Ver­wal­tung auf­grund des Infek­ti­ons­ge­sche­hens in der Corona-Pan­de­mie wei­ter­hin als gege­ben an.

In Düs­sel­dorf wer­den in der Haupt­sai­son vom 31. März bis 31. Okto­ber rund 1.100 Gast­stät­ten mit einer Ter­ras­sen im öffent­li­chen Stra­ßen­raum betrie­ben. In der Neben­sai­son vom 1. Novem­ber bis 28. Februar sind es immer­hin noch rund 400 Gas­tro­no­mie­be­triebe, die Tische und Stühle nach drau­ßen stellen.

Anträge auf Son­der­nut­zungs­er­laub­nisse kön­nen ab sofort gestellt wer­den. Der Gebüh­ren­ver­zicht wird im Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren auto­ma­tisch berück­sich­tigt. Die Wirte kön­nen Kon­takt mit der Stadt auf­neh­men per E‑Mail an: sondernutzung.ordnungsamt@duesseldorf.de. Der Lan­des­haupt­stadt ver­zich­tet in die­sem Zusam­men­hang auf Ein­nah­men von rund zwei Mil­lio­nen Euro.

Die Stadt sollte aber auch dafür Sorge tra­gen, das die Außen­ter­ras­sen, ins­be­son­dere die, die sich auf Park­plät­zen befin­den, in der übri­gen Zeit nicht als Lager­flä­che für Ter­ras­sen­mö­bel genutzt werden.