Gehölz­schnitt hier im Hof­gar­ten Foto: LOKALBÜRO

 

Untere Natur­schutz­be­hörde erin­nert: Gehölz­schnitt nur bis Ende Februar zulässig/Ab März beginnt die Vogelschutzzeit

Wer noch Hecken oder Gehölze zurück­schnei­den möchte, muss die Arbei­ten in den kom­men­den Wochen erle­di­gen, denn am Mon­tag, 28. Februar, endet die Zeit des Gehölz­schnitts. Danach beginnt die Brut­zeit der hei­mi­schen Vogel­ar­ten. Erst ab Okto­ber kön­nen Hecken und Gehölze dann wie­der zurück­ge­schnit­ten wer­den. Dar­auf macht die Untere Natur­schutz­be­hörde im Garten‑, Fried­hofs- und Forst­amt aufmerksam.

Nach dem Bun­des­na­tur­schutz­ge­setz ist es wäh­rend der Brut­zeit der hei­mi­schen Vogel­ar­ten ver­bo­ten, ihre Nist‑, Brut‑, Wohn- oder Zufluchts­stät­ten zu beschä­di­gen, zu zer­stö­ren oder die brü­ten­den Vögel dort zu stö­ren. Damit den Vögeln — aber auch Insek­ten und ande­ren Tie­ren — aus­rei­chende und geeig­nete Nist- und Zufluchts­stät­ten zur Ver­fü­gung ste­hen, müs­sen umfang­rei­chere Rück­schnitte an Hecken und Gebüsch grund­sätz­lich bis Ende Februar abge­schlos­sen sein.

Gerade in Stra­ßen und Wege hin­ein­ge­wach­sene Hecken soll­ten spä­tes­tens jetzt gestutzt wer­den. Ab Diens­tag, 1. März, sind grund­sätz­lich nur Form- und Pfle­ge­schnitte erlaubt, bei denen nur die jäh­ri­gen fri­schen Triebe zurück­ge­schnit­ten wer­den dür­fen. Aber auch dabei ist auf Nes­ter im Gebüsch und in den Bäu­men, die geschnit­ten wer­den, zu ach­ten. Nur in begrün­de­ten Ein­zel­fäl­len kann die Untere Natur­schutz­be­hörde Aus­nah­men von die­sen Vor­schrif­ten zulassen.

In den Natur- und Land­schafts­schutz­ge­bie­ten der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf sind Bäume, Hecken und Sträu­cher das ganze Jahr über geschützt. Dort bedarf der Rück­schnitt grund­sätz­lich der Geneh­mi­gung der Unte­ren Naturschutzbehörde.

Fra­gen zu den gesetz­li­chen Rege­lun­gen beant­wor­tet die Untere Natur­schutz­be­hörde unter der Tele­fon­num­mer 0211–8926804 oder per E‑Mail an unb@duesseldorf.de.