Über­wie­gend jugend­li­che Jecken waren Unter­wegs Foto: LOKALBÜRO

 

In der gesam­ten Düs­sel­dor­fer Alt­stadt hiel­ten sich zum Zeit­punkt Don­ners­tag, 15 Uhr weni­ger Per­so­nen als übli­cher­weise an einem Alt­wei­ber­don­ners­tag auf. Das Kar­ne­vals­ge­sche­hen kon­zen­trierte sich vor allem auf den Bereich rund um die Frei­treppe auf dem Burgplatz.

Die Feu­er­wehr zog bis 15 Uhr fol­gende Bilanz: Die Ein­satz­kräfte im Ret­tungs­dienst ver­zeich­ne­ten vier Ret­tungs­wa­gen-Ein­sätze im Alt­stadt­be­reich. Zwei Per­so­nen wur­den ins Kran­ken­haus trans­por­tiert. Ambu­lante Behand­lun­gen vor Ort waren nicht notwendig.

Der Ord­nungs- und Ser­vice­dienst des Ord­nungs­am­tes war mit ins­ge­samt 205 Kräf­ten im Ein­satz. Hier­un­ter waren neben Ein­satz­kräf­ten des Ord­nungs- und Ser­vice­diens­tes (OSD) und der Ver­kehrs­über­wa­chung auch Ver­wal­tungs­hel­fer aus den ande­ren Abtei­lun­gen des Ord­nungs­am­tes und Mit­a­bei­ter eines Secu­rity-Unter­neh­mens. An Ein­gangs­schleu­sen zur Alt­stadt wurde kon­se­quent das seit vie­len Jah­ren eta­blierte Glas­ver­bot kontrolliert.

Bis 15 Uhr wur­den zehn Jugend­schutz­kon­trol­len durch­ge­führt, bei denen sie­ben Jugend­li­che den uner­laubt mit­ge­führ­ten Alko­hol frei­wil­lig ver­nich­te­ten. Drei Min­der­jäh­rige wur­den beim Rau­chen erwischt. Zwei Wild­pin­k­ler wur­den trotz des ver­grö­ßer­ten Ange­bots an öffent­li­chen Toi­let­ten erwischt und wer­den in Kürze Post vom Ord­nungs­amt bekom­men, ver­bun­den mit der Auf­for­de­rung, das für diese Ord­nung­wid­rig­keit fäl­lige Buß­geld in Höhe von 70 Euro zuzüg­lich 28,50 Euro Gebüh­ren zu ent­rich­ten. Ver­stöße gegen die Corona-Schutz­ver­ord­nung wur­den keine festgestellt.

Eine Ein­satz­kraft wurde am Burg­platz an der Frei­treppe mit einer Bier­dose bewor­fen. Durch die Video­auf­zeich­nung der Poli­zei konnte der Betrof­fene ermit­telt wer­den, in der Masse auf­ge­fun­den und anschlie­ßend dem Poli­zei­ge­wahr­sam zuge­führt wer­den. Eine Per­son belei­digte die Ein­satz­kräfte des OSD. Bei der Per­so­na­li­en­fest­stel­lung leis­tete sie Wider­stand. Hierzu wird eine Straf­an­zeige durch den OSD erfolgen.

Ein Gas­tro­nom hatte trotz Ver­bot seine Ter­rasse auf­ge­baut und musste sein Mobi­liar wie­der einräumen.