Sym­bol­bild Miet­ver­trag Foto: LOKALBÜRO

 

Mehr als 15.000 Woh­nungs­ei­gen­tü­mer wer­den von der Stadt zu den erho­be­nen Mie­ten befragt

Mehr als 15.000 Woh­nungs­ei­gen­tü­mer erhal­ten in den nächs­ten Tagen Post von der Stadt­ver­wal­tung. Die Stadt bit­tet um Anga­ben zu ver­mie­te­ten Woh­nun­gen, um ange­mes­sene Miet­ober­gren­zen für Bezie­hende von Grund­si­che­rungs­leis­tun­gen (Arbeits­lo­sen­geld II und Sozi­al­hilfe) fest­le­gen zu können.

Woh­nen ist ein ele­men­ta­res Grund­be­dürf­nis. Als Trä­ge­rin der Leis­tun­gen für Unter­kunft und Hei­zung nach dem Sozi­al­ge­setz­buch über­nimmt die Stadt Düs­sel­dorf die Wohn­kos­ten für Emp­fän­ger von Grund­si­che­rungs­leis­tun­gen, wenn diese nicht aus eige­nen Mit­teln bestrit­ten wer­den kön­nen. In Düs­sel­dorf bezie­hen mehr als 40.000 Haus­halte Grund­si­che­rungs­leis­tun­gen. Vor­aus­set­zung für die Über­nahme der Wohn­kos­ten ist jedoch, dass diese ange­mes­sen sind. Die Lan­des­haupt­stadt ist daher ver­pflich­tet, ange­mes­sene Miet­ober­gren­zen fest­zu­le­gen und regel­mä­ßig zu aktua­li­sie­ren. Hier­für wer­den Daten zu den Woh­nungs­mie­ten erho­ben, auf deren Basis dann Miet­ober­gren­zen fest­ge­legt werden.

Bereits 2014 und 2018 führte das städ­ti­sche Amt für Sta­tis­tik und Wah­len eine ent­spre­chende schrift­li­che Befra­gung unter Eigen­tü­mern, die Woh­nun­gen ver­mie­ten, durch. Diese Befra­gung wird nun tur­nus­ge­mäß wie­der­holt. Das Amt für Sta­tis­tik und Wah­len ver­fügt über eine aus daten­schutz­recht­li­cher Sicht abge­schot­tete Sta­tis­tik­stelle, die eine gerichts­feste Bestim­mung der Bedarfe der Unter­kunft vor­neh­men kann.

Zufäl­lig aus­ge­wählte Woh­nungs­ei­gen­tü­mer in der Stadt erhal­ten in den nächs­ten Tagen ein Schrei­ben mit Infor­ma­tio­nen zur Erhe­bung sowie einen Fra­ge­bo­gen. Eine Online-Ein­gabe der Daten ist auch mög­lich. Die Erhe­bungs­me­tho­dik ist mit dem Daten­schutz­be­auf­trag­ten der Stadt Düs­sel­dorf abge­stimmt. Die Teil­nahme an die­ser reprä­sen­ta­ti­ven Erhe­bung ist frei­wil­lig. Den­noch ist es für die Aus­sa­ge­kraft der Ergeb­nisse wich­tig, dass mög­lichst viele Per­so­nen, die einen Fra­ge­bo­gen erhal­ten, die­sen aus­fül­len und zurück­schi­cken. Durch ihre Teil­nahme tra­gen die Woh­nungs­ei­gen­tü­mer dazu bei, dass die zur Finan­zie­rung der Grund­si­che­rungs­leis­tun­gen erfor­der­li­chen Steu­er­gel­der sach­ge­recht und effi­zi­ent ein­ge­setzt wer­den können.

Mit der Fest­le­gung der Miet­ober­gren­zen ist in der zwei­ten Jah­res­hälfte 2022 zu rech­nen. Die ein­zel­nen Miet­werte kön­nen dann auf der Home­page des Amtes für Sozia­les unter www.duesseldorf.de/soziales/sozialhilfe/miete-unterkunftskosten.html ein­ge­se­hen werden.