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Die Beschäf­tig­ten der Finanz­kon­trolle Schwarz­ar­beit (FKS) der Zoll­ver­wal­tung führ­ten am 26. April 2022 eine bun­des­weite Schwer­punkt­prü­fung im Bau­ge­werbe durch.

Ins­ge­samt 70 Zöllner*innen des Haupt­zoll­am­tes Düs­sel­dorf, sowie vier Mitarbeiter*innen des Ord­nungs­am­tes Düs­sel­dorf, kon­trol­lier­ten auf einer Bau­stelle in der Nähe des Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fens Arbeit­neh­mer. Dabei wur­den 57 Per­so­nen über­prüft. In 29 Fäl­len erga­ben sich Unstim­mig­kei­ten, die eine wei­tere Prü­fung durch die FKS erfor­dern. Dazu zählte auch

  • der Ver­dacht auf die Unter­schrei­tung des Min­dest­lohns in 17 Fällen
  • der Ver­dacht auf Bei­trags­vor­ent­hal­tung in vier Fällen
  • der Ver­dacht auf Leis­tungs­miss­brauch in drei Fällen
  • der Ver­dacht auf ille­gale Aus­län­der­be­schäf­ti­gung in zwei Fällen

Die Aus­wer­tung der fest­ge­stell­ten Unstim­mig­kei­ten dau­ert an.

Der Zoll legt bei sei­ner Auf­ga­ben­wahr­neh­mung nach dem Gesetz zur Bekämp­fung der Schwarz­ar­beit und ille­ga­len Beschäf­ti­gung (Schwarz­ArbG) auf­grund der volks­wirt­schaft­li­chen Bedeu­tung der Bran­che einen gro­ßen Fokus auf das Bau­ge­werbe. Die im Bau­haupt- und Bau­ne­ben­ge­werbe bestehen­den umfang­rei­chen recht­li­chen und tarif­ver­trag­li­chen Bran­chen­re­ge­lun­gen begrün­den zudem eben­falls ein hohes Inter­esse an der ste­ti­gen Über­prü­fung die­ser Branche

Die Zöllner*innen der FKS sind im Ein­satz, um die Ein­hal­tung sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­cher Pflich­ten, den unrecht­mä­ßi­gen Bezug von Sozi­al­leis­tun­gen, wie Arbeits­lo­sen­geld I und II und die ille­gale Beschäf­ti­gung von Aus­län­dern zu über­prü­fen. Dar­über hin­aus spielt im Bau­ge­webe auch die Prü­fung der Ein­hal­tung der Min­dest­ar­beits­be­din­gun­gen und Arbeit­ge­ber­pflich­ten nach dem Arbeit­neh­mer­ent­sen­de­ge­setz, die ille­gale und uner­laubte Arbeit­neh­mer­über­las­sung und die Prü­fung von Werk­ver­trä­gen eine bedeu­tende Rolle.

Im Bau­haupt­ge­werbe gilt aktu­ell der all­ge­meine gesetz­li­che Min­dest­lohn in Höhe von 9,82 Euro je Stunde. In man­chen Bran­chen­zwei­gen wie bei­spiels­weise im Elek­tro­hand­werk (12,90 Euro/Stunde) sowie im Gerüst­bau­hand­werk (12,55 Euro/Stunde) sind spe­zi­elle Bran­chen­min­dest­löhne zu zah­len. Unab­hän­gig von den bran­chen­spe­zi­fi­schen Rege­lun­gen zum Min­dest­lohn, ergibt sich auf­grund der jewei­li­gen bran­chen­spe­zi­fi­schen Rah­men­ta­rif­ver­träge für das Bau­haupt­ge­werbe sowie das Dach­de­cker- und Gerüst­bauer-Hand­werk die Ver­pflich­tung zur Zah­lung von Über­stun­den­sät­zen, dar­über­hin­aus­ge­hen­den Ent­loh­nungs­be­stand­tei­len (wie Zuschläge für Arbei­ten zu beson­de­ren Zei­ten, Erschwer­nis­zu­schläge und Son­der­ver­gü­tun­gen), Urlaubs­ent­gelt und ‑geld sowie die Gewäh­rung von Urlaub und die Bereit­stel­lung von Unter­künf­ten als wei­tere ein­zu­hal­tende Arbeits­be­din­gun­gen. Bei dem Bau­ge­werbe han­delt es sich zudem um einen Wirt­schafts­zweig, für den die beson­de­ren Mit­füh­rungs- und Vor­la­ge­pflich­ten von Aus­weis­pa­pie­ren gel­ten. Dar­über hin­aus ergibt sich für das Bau­ge­werbe die Sofort­mel­de­pflicht zur Sozi­al­ver­si­che­rung. Die Beschäf­tig­ten der FKS stel­len durch Per­so­nen­be­fra­gun­gen und Prü­fung der Geschäfts­un­ter­la­gen fest, wel­cher Min­dest­lohn für die ein­zel­nen Arbeitnehmer*innen Anwen­dung fin­det und kon­trol­lie­ren, ob die­ser auch gezahlt wird.

Mit ihren kon­ti­nu­ier­li­chen Prü­fun­gen sorgt die FKS des Zolls dafür, dass es nicht zu höhe­ren Aus­fäl­len von Sozi­al­ver­si­che­rungs- und Steu­er­bei­trä­gen, einer stär­ke­ren Wett­be­werbs­ver­zer­rung zu Unguns­ten der Unter­neh­men, die sich an die gesetz­li­chen Vor­ga­ben hal­ten, oder auch einer man­gel­haf­ten Absi­che­rung bei Krank­heit, Arbeits­lo­sig­keit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt.

Zusatz­in­for­ma­tion:

Die Finanz­kon­trolle Schwarz­ar­beit der Zoll­ver­wal­tung führt ganz­jäh­rig regel­mä­ßig sowohl bun­des­weite als auch regio­nale Schwer­punkt­prü­fun­gen mit einem erhöh­ten Per­so­nal­ein­satz durch, um den beson­de­ren prä­ven­ti­ven Cha­rak­ter einer hohen Anzahl an Prü­fun­gen zu erhal­ten. Dies ist ein wich­ti­ges Instru­ment zur Sen­kung der gesell­schaft­li­chen Akzep­tanz von Schwarz­ar­beit und ille­ga­ler Beschäftigung.