Die All­ge­mein­ver­fü­gung der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf, die Besu­che­rin­nen und Besu­chern das Tra­gen einer medi­zi­ni­schen Maske in städ­ti­schen Ver­wal­tungs­ge­bäu­den und Kul­tur­in­sti­tu­ten vor­schreibt, läuft zum 15. Mai 2022 aus und wird nicht verlängert.

Gemäß Begrün­dung zu Punkt 4 der All­ge­mein­ver­fü­gung wird “eine Anpas­sung oder Auf­he­bung der vor­lie­gen­den All­ge­mein­ver­fü­gung auch in Anse­hung der wei­te­ren tat­säch­li­chen und recht­li­chen Ent­wick­lung, ste­tig geprüft.”

Seit Erst­fas­sung der All­ge­mein­ver­fü­gung sind die Inzi­denz­werte ste­tig fal­lend. Die Inzi­denz­zah­len in NRW sind zwar wei­ter­hin hoch und das RKI stuft den Gefähr­dungs­grad für die Bevöl­ke­rung eben­falls als “hoch” ein, den­noch sind nach weit­ge­hen­der Auf­he­bung der Mas­ken­pflicht in NRW seit eini­gen Wochen die Infek­ti­ons­zah­len stark gesunken.

Eben­falls ist die bun­des­weite Hos­pi­ta­li­sie­rungs­rate und die Zahl der COVID-19-Pati­en­ten auf den Inten­siv­sta­tio­nen in den ver­gan­ge­nen vier Wochen gesunken