Sybol­bild Foto: LOKALBÜRO

 

Ungläu­bi­ges Stau­nen löste heute Mor­gen eine 57-jäh­rige nie­der­län­di­sche Staats­bür­ge­rin bei einem Flug­ha­fen­mit­ar­bei­ter an einem Zufahrts­tor des Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fens aus. Die Dame gab zum Bes­ten, dass sie einen Flug nach Spa­nien gebucht habe und unbe­dingt mit ihrem Pkw zu ihrem Flie­ger auf das Roll­feld fah­ren wolle.

Dass der Wach­mann an dem Zufahrts­tor (natür­lich) nicht umge­hend den Erwar­tun­gen der Dame ent­sprach, wollte diese par­tout nicht ein­se­hen. Pro­tes­tie­rend und mit aggres­si­ven Unter­ton wei­gerte sie sich zudem, das Zufahrts­tor ent­spre­chend frei zu machen. Oben­drein nahm der Wach­mann noch deut­li­chen Alko­hol­ge­ruch bei der reni­ten­ten Fah­re­rin wahr. Ein­satz­kräfte von Bun­des­po­li­zei und Poli­zei Düs­sel­dorf stell­ten bei der anschlie­ßen­den Über­prü­fung der Frau einen erheb­li­chen Alko­ho­li­sie­rungs­grad fest. Ein Flug­ti­cket oder Gepäck waren eben­falls nicht vor­han­den. Ob die Urlau­be­rin im Flie­ger “nach­lö­sen” wollte, blieb bis dato unbe­kannt. Eine Sicher­heits­leis­tung in Höhe von über 900 Euro, ein sicher­ge­stell­ter Fahr­zeug­schlüs­sel, eine Blut­probe und ein Ver­bot der Wei­ter­fahrt sowie ein Straf­ver­fah­ren sind jeden­falls kein Ver­gleich mit einem Strand­ur­laub in Spanien.