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Stei­gende Ener­gie­kos­ten für Treib­stoff, Maschi­nen und Spe­zi­al­fahr­zeuge wir­ken sich aus/Awista GmbH hat Anspruch auf Anpas­sung der an sie gezahl­ten Entgelte

Der gegen­wär­tige deut­li­che Anstieg der Kos­ten zum Bei­spiel für Treib­stoff, aber auch für Maschi­nen und Spe­zi­al­fahr­zeuge, wirkt sich auf die zukünf­ti­gen Gebüh­ren für Müll­ab­fuhr und Stra­ßen­rei­ni­gung in Düs­sel­dorf aus. Im Ergeb­nis müs­sen nach Berech­nun­gen der Stadt­ver­wal­tung für das kom­mende Jahr die Müll­ge­büh­ren im Durch­schnitt um rund 6 Pro­zent (%) und die Stra­ßen­rei­ni­gungs­ge­büh­ren um rund 8,5 % erhöht wer­den. Auch die Fried­hofs­ge­büh­ren wer­den, haupt­säch­lich auf­grund gestie­ge­ner Ener­gie­kos­ten, im kom­men­den Jahr im Durch­schnitt um 7,24 % stei­gen. Zum Ver­gleich: für die all­ge­meine Infla­tion in Deutsch­land rech­net das sta­tis­ti­sche Bun­des­amt der­zeit mit einem Wert von 10 Prozent.
Die Stadt­ver­wal­tung legt in der Sit­zung des Aus­schus­ses für öffent­li­che Ein­rich­tun­gen am Frei­tag, 4. Novem­ber, die neuen Kal­ku­la­tio­nen der Abfall- und Stra­ßen­rei­ni­gungs­ge­büh­ren sowie der Gebüh­ren für Fried­höfe und das Kre­ma­to­rium vor.

Stra­ßen­rei­ni­gung und Abfall
Die Awista GmbH als Dienst­leis­ter der Lan­des­haupt­stadt hat einen ver­trag­lich fest­ge­leg­ten und auch inhalt­lich nach­voll­zieh­ba­ren Anspruch auf Anpas­sung der an sie gezahl­ten Ent­gelte. Die Kos­ten­stei­ge­run­gen wer­den im Fall der Stra­ßen­rei­ni­gung “eins zu eins” in die Gebüh­ren­kal­ku­la­tion durch­ge­reicht, was zu dem Anstieg um 8,5 % führt. Bei den Abfall­ge­büh­ren macht sich gebüh­ren­dämp­fend bemerk­bar, dass par­al­lel die Erlöse für Wert­stoffe, ins­be­son­dere für Alt­pa­pier, aber auch für elek­tri­schen Strom aus der Müll­ver­bren­nungs­an­lage, ange­stie­gen sind.

Für einen “Mus­ter­haus­halt” bedeu­tet dies:
— Die Gebüh­ren für die Stra­ßen­rei­ni­gung stei­gen für ein Grund­stück in Rei­ni­gungs­klasse C (Rei­ni­gung von Fahr­bahn und Geh­weg) mit zum Bei­spiel 10 Metern Stre­cke, die an die Straße angren­zen, um 7,20 Euro im Jahr,
— Die Gebüh­ren für die einen Rest­ab­fall-Behäl­ter von 120-Litern im Voll­ser­vice stei­gen um 30 Euro pro Jahr,
— Die Gebüh­ren für den optio­na­len Voll­ser­vice für Bio- und blaue Tonne stei­gen um 2,80 Euro pro Jahr.

Umge­rech­net auf die gesamte Ein­woh­ner­zahl betra­gen die Gebüh­ren­er­hö­hun­gen zusam­men genom­men im Durch­schnitt etwa 12,70 Euro je Ein­woh­ner und Jahr.

Jochen Kral, Bei­geord­ne­ter für Mobi­li­tät und Umwelt erklärt dazu: “Die Lan­des­haupt­stadt konnte die Gebüh­ren spe­zi­ell für Abfall über 15 Jahre, von 2006 bis 2021 auf durch­schnitt­lich etwa 140 Euro je Ein­woh­ner und Jahr ziem­lich kon­stant hal­ten. Eine große Rolle hat dabei gespielt, dass die Men­gen an Rest­müll bis zur Corona-Pan­de­mie 2021 lang­sam, aber kon­ti­nu­ier­lich gesun­ken sind. Viele Men­schen haben Wert­stoffe bes­ser getrennt und konn­ten klei­nere Rest­müll­be­häl­ter für eine gerin­gere Gebühr bestel­len. Ins­ge­samt hat dies Preis­er­hö­hun­gen an ande­rer Stelle auf­ge­fan­gen. Mit erhöh­ten Abfall­men­gen wäh­rend der Pan­de­mie zu der jetzt eine deut­li­che Infla­tion kommt ließ und lässt sich die Gebüh­ren­sta­bi­li­tät aller­dings lei­der aktu­ell nicht darstellen.”

Es zeige sich aber, dass der seit etli­chen Jah­ren ein­ge­schla­gene Weg, Rest­müll­men­gen zu ver­rin­gern und mehr Wert­stoffe sepa­rat zu erfas­sen, rich­tig ist und kon­se­quent wei­ter ver­folgt wer­den solle. “Die Stadt wirbt des­halb wei­ter­hin dafür, dass die Men­schen in Düs­sel­dorf Sam­mel­sys­teme wie die blaue Tonne für Alt­pa­pier und die Bio­tonne noch stär­ker nut­zen als bis­her. Eine sog­fäl­tige Sepa­rie­rung von Wert­stof­fen und Zufüh­rung zu den ord­nungs­ge­mä­ßen Sam­mel­sys­te­men eröff­net viel­fach die Mög­lich­keit, klei­nere Rest­ab­fall­be­häl­ter zu bestel­len und damit Gebüh­ren zu spa­ren”, führt der Bei­geord­nete aus,

Den Gebüh­ren­be­schei­den, die Anfang Januar 2023 ver­schickt wer­den, werde daher wie­der eine aus­führ­li­che Dar­stel­lung der Mög­lich­kei­ten zur Ein­spa­rung von Abfall­ge­büh­ren bei­gelegt, illus­triert mit einem Bei­spiel wie dem Folgenden:

Eine vier­köp­fige Fami­lie, die bis­lang eine Rest­müll­tonne von 120 Litern mit wöchent­li­cher Lee­rung im Voll­ser­vice beauf­tragt hatte, muss dafür 532,56 Euro bezah­len. Durch Hin­zu­nahme einer Bio­tonne — 120 Liter, Voll­ser­vice, 14-täg­li­che Lee­rung = 35,68 Euro — und einer Blauen Tonne — 120 Liter, Voll­ser­vice, 14-täg­li­che Lee­rung = 35,68 Euro — kann die Rest­müll­tonne auf 60 Liter mit wöchent­li­cher Lee­rung im Voll­ser­vice redu­ziert wer­den. Dafür ent­ste­hen Kos­ten von 306,48 Euro, plus Bio­tonne, plus Blauer Tonne, ins­ge­samt 377,84 Euro. Es ergibt sich eine Ein­spa­rung von 154,72 Euro.

Mit­tel­fris­tig setze die Stadt außer­dem im Rah­men der geplan­ten Neu­or­ga­ni­sa­tion der Abfall­wirt­schaft auf einen wei­te­ren kon­se­quen­ten Aus­bau der Sam­mel- und Sor­tier­sys­teme für Wertstoffe.

Gebüh­ren für Fried­höfe und das Krematorium
Das Garten‑, Fried­hofs- und Forst­amt hat die Fried­hofs­ge­büh­ren für das Jahr 2023 kal­ku­liert. Ins­be­son­dere auf­grund gestie­ge­ner Ener­gie­kos­ten muss die Stadt die Gebüh­ren­ta­rife erhö­hen. Die Gebüh­ren für das kom­mende Jahr stei­gen im Durch­schnitt um 7,24 Prozent.

Die Kos­ten für eine Sarg-Ein­zel­grab­stätte mit 20 Jah­ren Ruhe­frist erhö­hen sich bei­spiels­weise auf 1.152,28 Euro — aktu­ell noch 1.059,16 Euro, das Sarg-Wahl­grab mit 20 Jah­ren Nut­zungs­zeit kos­tet dann 1.519,40 Euro — aktu­ell 1.402,20 Euro. Ein Urnen-Ein­zel­grab mit 20 Jah­ren Lauf­zeit kos­tet künf­tig 1.035,05 Euro — aktu­ell noch 949,65 Euro, wäh­rend sich das Urnen-Wahl­grab für drei Urnen mit einer Lauf­zeit von 20 Jah­ren von 1.338,80 Euro auf 1.451,80 Euro erhöht.

Die Kapel­len­nut­zung kos­tet ab dem kom­men­den Jahr 244,74 Euro – aktu­ell noch 228,28 Euro. Die Ein­äsche­rung im Kre­ma­to­rium kos­tet künf­tig 318,09 Euro und damit 30,88 Euro (plus 10,75 Pro­zent) mehr als noch in die­sem Jahr.

Für die Fried­hofs­ge­büh­ren ergibt sich zusätz­lich eine Ände­rung aus dem Umsatz­steu­er­ge­setz. Einige Leis­tun­gen der Fried­hofs­ver­wal­tung, zum Bei­spiel das Urnenn­ra­sen­grab, unter­lie­gen dem­nach ab dem kom­men­den Jahr der Umsatz­steuer von 19 Prozent.