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Sym­bol­bild Zoll Düs­sel­dorf Foto: LOKALBÜRO

 

16 Arbeit­neh­mer, die weder über Auf­ent­halts- noch über Arbeits­er­laub­nisse ver­fü­gen, tra­fen Zöll­ne­rin­nen und Zöll­ner der Finanz­kon­trolle Schwarz­ar­beit des Haupt­zoll­amts Düs­sel­dorf am 11.1.23 in einem Lager­haus in Mon­heim an.

Bei der Kon­trolle tra­fen die Zöll­ne­rin­nen und Zöll­ner 49 Arbeit­neh­mer an, die mit Ver­pa­ckungs­ar­bei­ten beschäf­tigt waren. Dabei han­delte es sich mehr­heit­lich um EU-Bür­ger, die legal in Deutsch­land arbei­ten dür­fen. 16 Per­so­nen aus Kasach­stan, Bela­rus und Geor­gien ver­fü­gen jedoch nicht über die erfor­der­li­chen Auf­ent­halts­er­laub­nisse. Daher besteht der Ver­dacht, dass sie sich ille­gal in Deutsch­land auf­hal­ten. Diese Per­so­nen wur­den der Poli­zei zur Durch­füh­rung erken­nungs­dienst­li­cher Maß­nah­men und straf­recht­li­cher Ermitt­lungs­ver­fah­ren übergeben

Die Arbeit­neh­mer wur­den durch ein litaui­sches Unter­neh­men nach Deutsch­land ent­sandt, wo sie durch eine deut­sche Firma ein­ge­setzt wur­den. Das genaue Ver­hält­nis der Unter­neh­men zuein­an­der ist nun Gegen­stand wei­te­rer Ermittlungen.