Lade­punkte auf der KÖ Foto: LOKALBÜRO

 

Die Elek­tro­mo­bi­li­tät ist ein wich­ti­ger Bau­stein für eine zukunfts­fä­hige, effi­zi­ente und umwelt­ge­rechte Mobi­li­tät. Bis Ende März wer­den Lan­des­haupt­stadt und Stadt­werke in Düs­sel­dorf mehr als 1.000 Lade­punkte für E‑Fahrzeuge im öffent­lich zugäng­li­chen Raum eta­bliert haben. Wei­tere 1.500 sol­len bis Ende 2024 ent­ste­hen — davon mehr als 600 im öffent­li­chen Stra­ßen­raum. Die Plätze an Lade­säu­len sind für E‑Fahrzeuge reser­viert: Durch die Ände­rung der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung (StVO) im April 2020 gibt es für Elek­tro­fahr­zuge eigene Funk­ti­ons­flä­chen, auf denen nur Fahr­zeuge mit “E”-Kennzeichen abge­stellt wer­den dürfen.

Die Ver­kehrs­über­wa­chung des Ord­nungs­am­tes stellt jedoch immer wie­der fest, dass die Stell­flä­chen an E‑Ladesäulen von Fahr­zeu­gen mit Ver­bren­nungs­mo­tor, aber auch von Fahr­zeu­gen mit E im Kenn­zei­chen nicht regel­kon­form genutzt wer­den. In einer Schwer­punkt­ak­tion vom 13. bis 19. März 2023 wur­den ins­ge­samt 177 Ver­war­nun­gen aus­ge­stellt und 18 Abschlepp­maß­nah­men eingeleitet.

Ver­warnt wur­den Fahr­zeuge mit Ver­bren­nungs­mo­tor, die ord­nungs­wid­rig an den Lade­säu­len geparkt hat­ten. Auch E‑Fahrzeuge ohne Park­scheibe oder ohne Lade­tä­tig­keit (sprich: rei­nes Par­ken) wur­den ver­warnt. Das Ord­nungs­amt appel­liert an alle Fahr­zeug­füh­rer und bit­tet, die Flä­chen nur für den genann­ten Nut­zer­kreis (mit “E” im Kenn­zei­chen) sowie nur zum eigent­li­chen Zweck, zum Laden des Fahr­zeu­ges, zu nutzen.