Son­der­nut­zungs­er­laub­nis soll Mit­ein­an­der der Ver­kehrs­teil­neh­mer regeln

Die Nut­zer von E‑Scootern sind auch in Düs­sel­dorf bereits häu­fig durch ris­kante Fahr­weise auf­ge­fal­len: auf Geh­we­gen, in Fuß­gän­ger­zo­nen oder mit zwei Per­so­nen gleich­zei­tig. Das Abstel­len der Fahr­zeuge erfolgt oft ver­kehrs­be­hin­dernd. Des­halb will die Stadt die Ver­lei­her der flot­ten E‑Roller nun stär­ker in die Pflicht neh­men. Die Ver­wal­tungs­kon­fe­renz hat sich am Diens­tag, 27. August, inten­siv damit beschäf­tigt, eine neue Son­der­nut­zungs­sat­zung im Herbst 2019 auf den Weg zu brin­gen. Darin sol­len auch Rege­lun­gen für E‑Scooter auf­ge­nom­men wer­den. Die ent­spre­chen­den poli­ti­schen Beschlüsse vor­aus­ge­setzt, könnte die neue Son­der­nut­zungs­sat­zung spä­tes­tens zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

“Wir wol­len nie­man­dem den Spaß an den neuen Scoo­tern ver­der­ben, aber müs­sen auch ver­hin­dern, dass dies auf Kos­ten ande­rer Ver­kehrs­teil­neh­mer geht”, sagt Ober­bür­ger­meis­ter Tho­mas Gei­sel. “Um das zu errei­chen, brau­chen wir mög­lichst schnell Spiel­re­geln für den Betrieb und die Nut­zung der E‑Tretroller. Mit die­sem Schritt geht Düs­sel­dorf voran, den Scoo­ter-Ver­kehr im Inter­esse aller zu regeln”, erklärte Gei­sel am 27. August vor der Presse. Bis der Rat die neue Son­der­nut­zungs­sat­zung ver­ab­schie­det, will die Stadt das zunächst mit einer kos­ten­lo­sen Son­der­nut­zungs­er­laub­nis regeln.

Im Sinne eines mobi­li­täts­ver­knüpf­ten Ange­bo­tes sol­len die Leih­sys­teme vor­zugs­weise im Bereich von ÖPNV-Hal­te­punk­ten und zukünf­tig an Mobi­li­täts­sta­tio­nen sowie aus­ge­wie­se­nen Flä­chen vor­ge­hal­ten wer­den. Dar­über hin­aus sol­len die Sys­teme dann auch über eine städ­ti­sche Mobi­li­täts­platt­form ange­bo­ten wer­den. Auf­grund ihrer Größe und des gerin­gen Gewichts kön­nen E‑Scooter auch in ande­ren Ver­kehrs­mit­teln mit­ge­nom­men wer­den. In der Ver­knüp­fung ver­schie­de­ner Ver­kehrs­mit­tel liegt ein beson­de­rer Mehr­wert. E‑Roller kön­nen vor allem für die Über­brü­ckung der soge­nann­ten “letz­ten Meile” genutzt wer­den und sind wegen ihrer Emis­si­ons­lo­sig­keit das ideale Ver­kehrs­mit­tel für kurze Distan­zen, vor allem in den Städten.

Bis­he­rige Rege­lun­gen
Die bis­he­ri­gen Abstim­mun­gen mit den Anbie­tern (soge­nann­ter Ver­hal­tens­ko­dex) beschrän­ken sich auf die Ver­kehrs­si­cher­heit und die Wah­rung des Stadt­bil­des, dafür müs­sen vor­nehm­lich die Anbie­ter Sorge tra­gen.
Zukünf­tige Rege­lun­gen Die Bereit­stel­lung von E‑Scootern im öffent­li­chen Stra­ßen­raum wird als Son­der­nut­zung ein­ge­stuft, so dass in Kürze Son­der­nut­zungs­er­laub­nisse erteilt wer­den, die in die­sem Jahr noch gebüh­ren­frei sind. Vor­aus­sicht­lich am 1. Januar 2020 tritt die neue Son­der­nut­zungs­sat­zung in Kraft, so dass Anbie­ter von E‑Scootern Gebüh­ren zah­len wer­den — ange­dacht sind jähr­lich 20 Euro pro E‑Roller. In der Son­der­nut­zungs­er­laub­nis wer­den die Bereit­stel­lung, die Nut­zung und das Abstel­len von E‑Scootern durch ent­spre­chende Auf­la­gen und Bedin­gun­gen gere­gelt. Dabei wird dann bei­spiels­weise expli­zit dar­auf ver­wie­sen, dass eine “Ent­sor­gung” von Fahr­zeu­gen in Gewäs­sern eine Ord­nungs­wid­rig­keit dar­stellt und ent­spre­chend geahn­det wird. Die Son­der­nut­zungs­sat­zung musste sowieso über­ar­bei­tet wer­den, weil die Gebüh­ren für die unter­schied­lichs­ten Tat­be­stände ange­passt wer­den müs­sen. Sie soll zunächst am 6. Novem­ber im Ord­nungs- und Ver­kehrs­aus­schuss und dann am 28. Novem­ber im Haupt- und Finanz­aus­schuss bera­ten werden.

Mit der Son­der­nut­zungs­er­laub­nis sol­len die Ver­lei­her mehr Ver­ant­wor­tung für das Ver­hal­ten ihrer Nut­zer über­neh­men. So sol­len sie dafür Sorge tra­gen, dass bestimmte Auf­la­gen und Ver­pflich­tun­gen ein­ge­hal­ten wer­den. Dazu zählt unter ande­rem, dass die E‑Scooter nur auf den dafür vorgse­he­nen Stra­ßen und Wegen gefah­ren wer­den dür­fen. So sind Geh­wege und Fuß­gän­ger­zo­nen laut der “Elek­tro­kleinst­fahr­zeuge-Ver­ord­nung” des Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­ums für die flot­ten Elek­tro­flit­zer tabu: Sie dür­fen nur auf Rad­we­gen und, wenn diese nicht vor­han­den sind, auch auf der Fahr­bahn fah­ren. Das ist vie­len Nut­zern anschei­nend nicht klar.

Ins­be­son­dere das wilde Abstel­len der Rol­ler ist den Ver­ant­wort­li­chen ein Dorn im Auge: Die Ver­lei­her sol­len zukünf­tig gewähr­leis­ten und die Nut­zer in geeig­ne­ter Weise dar­über infor­mie­ren, dass die Fahr­zeuge so abge­stellt wer­den, dass sie Dritte weder gefähr­den noch behin­dern und die “Sicher­heit und Leich­tig­keit des Ver­kehrs” nicht beein­träch­ti­gen. So dür­fen die Fahr­zeuge unter ande­rem nicht auf Rad­we­gen, vor Ein­fahr­ten, Ein­gän­gen und Zugän­gen, Feu­er­wehr­zu­fahr­ten und ‑bewe­gungs­zo­nen, auf War­te­flä­chen der öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­tel oder auf einem 60 Zen­ti­me­ter brei­ten Strei­fen rechts und links der Blin­den­leit­sys­teme geparkt wer­den. Außer­dem sol­len die Ver­lei­her ver­pflich­tet wer­den, eine für Anru­fer kos­ten­lose 24-Stun­den-Hot­line für die Annahme von Beschwer­den ein­zu­rich­ten und diese Num­mer deut­lich sicht­bar an den Rol­lern anzubringen.

Die Anbie­ter haben außer­dem sicher­zu­stel­len, dass in Fuß­gän­ger­zo­nen, Park­an­la­gen, Grün­flä­chen, im Wald oder in Natur- oder Land­schafts­schutz­ge­bie­ten, auf Fried­hö­fen, Spiel­plät­zen, Brü­cken sowie auf unbe­fes­tigs­ten Flä­chen des Rhein­ufers der Miet­vor­gang weder begon­nen noch been­det wer­den kann. Die Ver­lei­her sol­len ver­pflich­tet wer­den, falsch abge­stellte E‑Scooter inner­halb von 24 Stun­den umzu­set­zen, ord­nungs­ge­mäß auf­zu­stel­len oder ein­zu­sam­meln. Wobei das Abstel­len außer­halb ent­spre­chen­der Sta­tio­nen an öffent­li­chen Stand­or­ten auf maxi­mal fünf Rol­ler begrenzt wird.

Anbie­ter
Aktu­ell sind zwei E‑Scooter Anbie­ter in Düs­sel­dorf tätig (“Tier Mobi­lity” und “Lime”). Min­des­tens drei wei­tere Fir­men haben ihr Kom­men ange­kün­digt. Die Flot­ten­grö­ßen lie­gen dabei zwi­schen 100 bis 800 Fahr­zeu­gen je Anbie­ter. Als Drit­ter Anbie­ter von E‑Scootern in Düs­sel­dorf hat sich über die Presse die Firma “Scood” ange­kün­digt, die ab Sep­tem­ber mit vor­aus­sicht­lich 100 E‑Scootern mit aus­wech­sel­ba­ren Akkus star­ten will.