Sym­bol­bild Poli­zei im Ein­satz Foto: LOKALBÜRO

 

Tat­ver­däch­ti­ger durch Spe­zi­al­ein­hei­ten festgenommen

Wäh­rend eines Poli­zei­ein­sat­zes in Ratin­gen kam es am Don­ners­tag­vor­mit­tag aus bis­lang nicht geklär­ter Ursa­che zu einer Explo­sion und in wei­te­rer Folge zu einem Brand in einer Woh­nung. Hier­bei wur­den meh­rere Ein­satz­kräfte von Poli­zei und Feu­er­wehr zum Teil lebens­ge­fähr­lich ver­letzt. Ein Tat­ver­däch­ti­ger konnte vor Ort fest­ge­nom­men wer­den. In der betrof­fe­nen Woh­nung fan­den die Ein­satz­kräfte einen weib­li­chen Leich­nam. Die Ermitt­lun­gen dau­ern an.

Beamte der Poli­zei Mett­mann wur­den heute Vor­mit­tag zu einem Hoch­haus an der Ber­li­ner Straße geru­fen. Ein­satz­an­lass war eine mut­maß­lich hilf­lose Per­son in einer Woh­nung im 10. Ober­ge­schoss. Wäh­rend der Tür­öff­nung durch die Feu­er­wehr wurde plötz­lich die Tür von innen durch einen Mann geöff­net. Unmit­tel­bar danach kam es aus bis­lang unkla­rer Ursa­che zu einer Explo­sion. Im wei­te­ren Ver­lauf legte der Ver­däch­tige zudem einen Brand, der ein Betre­ten der Woh­nung und Auf­klä­rungs­maß­nah­men in den Räum­lich­kei­ten erschwerte. Eine Poli­zei­be­am­tin (25 Jahre) und ein Poli­zei­be­am­ter (29 Jahre) wur­den lebens­ge­fähr­lich ver­letzt, 22 wei­tere tru­gen leichte Ver­let­zun­gen davon. Von den Ein­satz­kräf­ten der Feu­er­wehr wur­den sie­ben Per­so­nen ver­letzt, davon drei lebens­ge­fähr­lich und vier schwer. Die Poli­zei zog unter Füh­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Düs­sel­dorf eine Viel­zahl an Kräf­ten am Ein­satz­ort zusam­men. Mit­hilfe von Spe­zi­al­ein­hei­ten konnte der Mann schließ­lich über­wäl­tigt und fest­ge­nom­men wer­den. Es han­delt sich um einen 57-jäh­ri­gen deut­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen. Bei der Woh­nungs­durch­su­chung wurde durch die Ein­satz­kräfte ein weib­li­cher Leich­nam auf­ge­fun­den. Die Ermitt­lun­gen zu den Hin­ter­grün­den des Gesche­hens sowie zur Iden­ti­fi­zie­rung der Frau und den Umstän­den ihres Todes dau­ern an.

Die Staats­an­walt­schaft Düs­sel­dorf wer­tet das Gesche­hen als ver­such­tes Tötungs­de­likt zum Nach­teil meh­re­rer Personen.