An drei Ampel­an­la­gen (Wers­te­ner Straße/Universitätsstraße, Mecumstraße/Auf’m Hen­ne­kamp und Mün­che­ner Straße/Südring) ist, seit Anfang März 2021, die erste Stufe der umwelt­sen­si­ti­ven Licht­si­gnal­steue­rung in Betrieb. Fotos: Düs­sel­dorf, Ingo Lammert

 

Erhöhte Kapa­zi­tä­ten durch bedarfs­ori­en­tierte Schal­tun­gen an der Cor­ne­li­us­straße und der Merowingerstraße

Im Rah­men des seit 2021 lau­fen­den För­der­pro­jek­tes “Ver­kehrs­in­for­ma­tion und Dyna­mi­sche Umwelt­sen­si­tive Steue­rung” (Vin­DUS) wird das bestehende Ver­kehrs­sys­tem­ma­nage­ment der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf um eine umwelt­sen­si­tive Kom­po­nente erwei­tert. Im Ord­nungs- und Ver­kehrs­aus­schuss am Mitt­woch, 24. Mai, hat das Amt für Ver­kehrs­ma­nage­ment zum Sach­stand des vom Bund geför­der­ten Pro­jek­tes infor­miert. Der tech­ni­sche Auf­bau des Umwelt­mo­dells ist inzwi­schen fast abge­schlos­sen. Ziel ist es, dass die Ver­kehre an Ampeln im Sinne der Luft­rein­hal­tung intel­li­gent und bedarfs­ori­en­tiert geschal­tet werden.

Als Grund­lage dient ein Umwelt­mo­dell. Die­ses bestimmt und pro­gnos­ti­ziert die Schad­stoff­im­mis­sio­nen im Stra­ßen­netz der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf. Mit Hilfe die­ser Daten sol­len stre­cken­be­zo­gene Ampel­schal­tun­gen vor­ge­nom­men und die Ver­kehrs­teil­neh­men­den über unter­schied­li­che Kanäle infor­miert wer­den. Das Modell berech­net aktu­elle Luft­schad­stoff­be­las­tun­gen und Pro­gno­sen für Stick­stoff­oxide (NOx), Stick­stoff­di­oxid (NO2) und Fein­staub (PM10) an 66 Schwer­punkt­stel­len in Düsseldorf.

Das Modell kann sowohl Kurz­frist­pro­gno­sen (Zeit­ho­ri­zont: eine Stunde) als auch Mit­tel­frist­pro­gno­sen (Zeit­ho­ri­zont: 24 Stun­den) erstel­len. Die Kurz­frist­pro­gno­sen die­nen der umwelt­sen­si­ti­ven und damit bedarfs­ori­en­tier­ten Steue­rung. Durch die Mit­tel­frist­pro­gno­sen kön­nen Ver­kehrs­teil­neh­mende schon am Vor­tag über schlechte Bedin­gun­gen infor­miert wer­den und ihr Ver­kehrs­ver­hal­ten dem­entspre­chend anpas­sen. Dies kann gesche­hen, indem sie zum Bei­spiel, wenn mög­lich, im Home­of­fice blei­ben, auf den ÖPNV umstei­gen oder Alter­na­tiv­rou­ten für die Fahrt aus­wäh­len. Infor­miert wer­den soll ab dem vier­ten Quar­tal 2023 unter ande­rem über Anzei­ge­ta­feln im Stra­ßen­raum und über die städ­ti­schen Internetseiten.

Neben Ein­gangs­da­ten wie den Schad­stoff­mess­wer­ten und meteo­ro­lo­gi­schen Daten flie­ßen Daten aus dem bestehen­den Ver­kehrs­sys­tem­ma­nage­ment in das Umwelt­mo­dell ein. Dies sind unter ande­rem Stra­ßen­klas­sen, Höchst­ge­schwin­dig­kei­ten oder die Anzahl der Fahr­spu­ren. Zusätz­lich benö­tigt das Umwelt­mo­dell die Daten eines Ver­kehrs­la­ge­mo­dells. Dazu wurde im Rah­men von Vin­DUS das Ver­kehrs­sys­tem­ma­nage­ment um das Online-Ver­kehrs­la­ge­mo­dell “DRIVERS” erwei­tert. Das Modell berech­net auf Basis ver­schie­de­ner Ein­gangs­werte wie zum Bei­spiel Detek­tor­in­for­ma­tio­nen, Ampel­an­la­gen oder Bau­stel­len­mel­dun­gen aktu­elle Ver­kehrs­in­for­ma­tio­nen sowie Kurz­frist- und Mit­tel­frist­pro­gno­sen für das gesamte stra­te­gi­sche Verkehrsnetz.

Umwelt­sen­si­tive Ampel­steue­rung in der Pra­xis Als alter­na­tive Pro­jekte zu den Umwelt­spu­ren Mero­win­ger­straße und Wers­te­ner Straße wur­den zunächst am 1. März 2021 sta­ti­sche umwelt­sen­si­tive Steue­run­gen an den Ampel­an­la­gen Wers­te­ner Straße/Universitätsstraße, Mecumstraße/Auf’m Hen­ne­kamp und Mün­che­ner Straße/Südring in Betrieb genom­men. Auf­grund der posi­ti­ven Ent­wick­lun­gen der Luft­schad­stoff­be­las­tun­gen in den bei­den Haupt­ver­kehrs­stra­ßen konn­ten für das vierte Quar­tal 2022 bereits die Schal­tun­gen ange­passt wer­den. Die Kapa­zi­tä­ten haben sich in die­ser Zeit um rund 1.700 Kraft­fahr­zeuge (Kfz)/pro 24 Stun­den (24h) auf der Cor­ne­li­us­straße bezie­hungs­weise um rund 1.200 Kfz/24h auf der Mero­win­ger­straße erhöht.

Seit Anfang Mai 2023 nun lau­fen auf Grund­lage der Ergeb­nisse des Umwelt­mo­dells an den Ampel­an­la­gen Wers­te­ner Straße/Universitätsstraße und Mecumstraße/ Auf’m Hen­ne­kamp die dyna­mi­schen umwelt­sen­si­ti­ven Steue­run­gen. An der Anlage Mün­che­ner Straße/Südring wer­den diese vor­aus­sicht­lich bis Ende des Monats eingesetzt.

Im Zulauf zur Cor­ne­li­us­straße wurde auf­grund der all­ge­mei­nen posi­ti­ven Luft­schad­stoff­ent­wick­lun­gen die Kapa­zi­tät im Regel­fall erhöht. Ledig­lich in Zei­ten, in denen sowohl die gesamte Luft­schad­stoff­be­las­tung, als auch der ver­kehr­li­che Ein­fluss auf die Luft­schad­stoff­be­las­tung hoch sind, wird die Kapa­zi­tät ana­log der sta­ti­schen Steue­rung ver­rin­gert. Bei guten Bedin­gun­gen, also wenn sowohl die Luft­schad­stoff­be­las­tung als auch der ver­kehr­li­che Ein­fluss nied­rig sind, wird die Kapa­zi­tät noch wei­ter erhöht. Als Aus­wir­kun­gen der dyna­mi­schen Steue­rung wird erwar­tet, dass sich die Kapa­zi­tät in rund 62 Pro­zent der Zeit im Ver­gleich zur sta­ti­schen Steue­rung erhöht und ins­ge­samt rund 290.000 Kfz/Jahr ver­keh­ren kön­nen. Das sind, unter Ein­hal­tung der NO2-Grenz­werte, im Schnitt täg­lich 800 Kraft­fahr­zeuge, die zusätz­lich über die Cor­ne­li­us­straße fah­ren können.

Die Zufluss­do­sie­rung der Mero­win­ger­straße erfolgt über die Ampel­an­lage Mün­che­ner Straße/Südring. Da der Ver­kehrs­ab­lauf und die Abhän­gig­kei­ten in die­sem Bereich deut­lich kom­ple­xer sind, fin­det die dyna­mi­sche Steue­rung ledig­lich in zwei Stu­fen statt. In der Regel läuft die Zufluss­do­sie­rung ent­spre­chend der sta­ti­schen Steue­rung. Bei guten Bedin­gun­gen wird die Kapa­zi­tät erhöht. Im Ver­gleich zur sta­ti­schen Steue­rung wird erwar­tet, dass die Kapa­zi­tät in rund 33 Pro­zent der Zeit erhöht wird und ins­ge­samt rund 121.000 Kfz/Jahr — täg­lich im Schnitt plus 330 Fahr­zeuge — zusätz­lich über die Mero­win­ger­straße ver­keh­ren kön­nen.  

Fazit: In Düs­sel­dorf kön­nen seit eini­gen Jah­ren für fast alle luft­ver­un­rei­ni­gen­den Stoffe die aktu­ell gül­ti­gen Grenz­werte sicher ein­ge­hal­ten wer­den. Ledig­lich beim Stick­stoff­di­oxid konnte der Grenz­werte von 40 µg/m³ im Jah­res­mit­tel­wert stadt­weit erst­mals 2020 ein­ge­hal­ten wer­den. Der all­ge­meine Trend zeigt die posi­ti­ven Wir­kun­gen der Vor­keh­run­gen aus dem Luft­rein­hal­te­plan. Dazu kom­men wei­tere posi­tive Effekte, wie bei­spiels­weise die vom Bund geför­derte Elek­tro­mo­bi­li­tät. Im gesam­ten Stadt­ge­biet hat sich die Schad­stoff­be­las­tung stär­ker redu­ziert als im Luft­rein­hal­te­plan pro­gnos­ti­ziert. Die EU-Kom­mis­sion hat jedoch Vor­schläge zur deut­li­chen Ver­schär­fung der Grenz­werte von
Luft­schad­stof­fen zum Jahr 2030 gemacht, die weit­rei­chende umwelt­sen­si­tive Vor­keh­run­gen im Düs­sel­dor­fer Stadt­ge­biet erfor­der­lich machen könnten.

Hin­ter­grund VinDUS
Im Rah­men des För­der­pro­jek­tes “Ver­kehrs­in­for­ma­tion und Dyna­mi­sche Umwelt­sen­si­tive Steue­rung” (Vin­DUS) wird das bestehende Ver­kehrs­sys­tem­ma­nage­ment des Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf um eine umwelt­sen­si­tive Kom­po­nente erwei­tert. Das Pro­jekt hat eine Lauf­zeit bis 31. Dezem­ber 2023. Im Rah­men eines Pilot­pro­jekts muss­ten ver­schie­dene Detek­ti­ons­tech­no­lo­gien im Real­be­trieb getes­tet wer­den. Das För­der­pro­jekt hat sich dadurch ver­zö­gert. Beim Pro­jekt­trä­ger wird eine Ver­län­ge­rung der Lauf­zeit um maxi­mal ein Jahr bean­tragt. Das Gesamt­vo­lu­men des Pro­jekts beläuft sich auf bis zu 4,7 Mil­lio­nen Euro, wovon 60 Pro­zent im Rah­men des För­der­pro­gramms “Digi­ta­li­sie­rung kom­mu­na­ler Ver­kehrs­sys­teme” vom Bun­des­mi­nis­te­rium für Ver­kehr und digi­tale Infra­struk­tur geför­dert wer­den. Die tat­säch­li­chen Kos­ten wer­den vor­aus­sicht­lich unter­halb der kal­ku­lier­ten Kos­ten lie­gen. Ein Grund dafür ist, dass die Luft­schad­stoff­werte im Düs­sel­dor­fer Stadt­ge­biet sich deut­lich bes­ser ent­wi­ckeln als pro­gnos­ti­ziert, wodurch vor­aus­sicht­lich weni­ger Vor­keh­run­gen als ange­nom­men not­wen­dig werden.

Hin­ter­grund Luftreinhalteplan
Da die Vor­keh­run­gen des Düs­sel­dor­fer Luft­rein­hal­te­plans in der Fas­sung von 2019 nach Auf­fas­sung der Deut­sche Umwelt­hilfe e.V. (DUH) nicht aus­rei­chend waren, um die Ein­hal­tung des Grenz­wer­tes für Stick­stoff­di­oxids (NO2) schnellst­mög­lich zu errei­chen, wurde der Luft­rein­hal­te­plan von der DUH beklagt. Das Ver­fah­ren wurde in einem außer­ge­richt­li­chen Ver­gleich im Juni 2021 bei­gelegt. Zu den ver­ein­bar­ten Maß­nah­men gehört unter ande­rem eine umwelt­sen­si­tive Ver­kehrs­steue­rung im Zulauf der Mero­win­ger- und der Cor­ne­li­us­straße (siehe RAT/467/2021). Der Luft­rein­hal­te­plan wurde um die Inhalte des Ver­gleichs ergänzt und ist in der aktu­el­len Fas­sung seit dem 24. Juni 2022 in Kraft.