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Die Ver­brau­cher­zen­trale NRW in Ort gibt Tipps zum Wech­sel des Ener­gie­ver­sor­gers und zeigt, wo sich Geld spa­ren lässt

Die Ener­gie­krise hat im ver­gan­ge­nen Jahr für stark gestie­gene Strom- und Gas­preise gesorgt. Jetzt gibt es im Ver­gleich zum Jahr 2022 wie­der deut­lich preis­wer­tere Tarife bei Gas und Strom. „Viele Neu­kun­den­ta­rife sind aktu­ell güns­ti­ger. Oft lie­gen sie unter­halb des Prei­ses der staat­li­chen Preis­brem­sen. Bei der Grund­ver­sor­gung ist es genau umge­kehrt, diese ist meist wie­der teu­rer als alter­na­tive Tarife“, erklärt Ewa Wes­ter­mann-Schutzki, Umwelt­be­ra­te­rin der Ver­brau­cher­zen­trale NRW in Düs­sel­dorf. „Nach den Preis­tur­bu­len­zen im ver­gan­ge­nen Jahr möch­ten wir den Verbraucher:innen die Unsi­cher­heit neh­men, sich wie­der auf dem Ener­gie­markt nach preis­wer­te­ren Strom- und Gas­ta­ri­fen umzu­schauen.“ Die Ver­brau­cher­zen­trale NRW hat drei Tipps zusam­men­ge­stellt, wor­auf pri­vate Haus­halte dabei ach­ten soll­ten. Zusätz­lich steht eine Check­liste zur Ver­fü­gung, damit der Anbie­ter­wech­sel rei­bungs­los gelingt.

  • Aktu­elle Neu­kun­den­preise und Spar­po­ten­tiale ermitteln
    Viele Ener­gie­an­bie­ter bie­ten wie­der güns­ti­gere Tarife, die unter­halb des Preis­brem­sen­ni­veaus lie­gen. Der­zeit sind bei Strom Arbeits­preise ab ca. 30 Cent pro Kilo­watt­stunde (Ct/kWh) ver­füg­bar, bei Gas las­sen sich Preise ab ca. 9 Ct/kWh fin­den. Auch wenn man die staat­li­chen Preis­brem­sen berück­sich­tigt, lohnt sich ein Anbie­ter­wech­sel. Denn diese deckeln den Preis, aller­dings nur für 80 Pro­zent des Vor­jah­res­ver­brauchs. Zusätz­li­cher Aspekt: Ein Anbie­ter­wech­sel ent­las­tet den Staats­haus­halt und för­dert den Wett­be­werb auf dem Ener­gie­markt. Außer­dem bie­ten nicht nur soge­nannte Ener­gie­dis­coun­ter güns­tige Preise an, son­dern auch viele Stadt­werke haben wie­der preis­werte Neu­kun­den­ta­rife im Angebot.
  • Bestands­kun­den­ver­träge kri­tisch prüfen
    Viele Verbraucher:innen sind noch in teu­ren Bestands­kun­den­ta­ri­fen. Obwohl die Beschaf­fungs­kos­ten auf dem Ener­gie­markt seit rund sechs Mona­ten wie­der deut­lich nied­ri­ger aus­fal­len, sind Preis­sen­kun­gen noch die Aus­nahme – oder die Preise sind trotz Preis­sen­kung hoch. Bei der Prü­fung des bestehen­den Ver­trags ist es wich­tig, die Rest­lauf­zeit und Kün­di­gungs­frist her­aus­zu­su­chen, um den rich­ti­gen Zeit­punkt für einen Anbie­ter­wech­sel zu fin­den. Ist man aktu­ell in der Grund­ver­sor­gung, lässt sich der Ver­trag jeder­zeit, unter Berück­sich­ti­gung der gesetz­li­chen zwei­wö­chi­gen Frist, kündigen.
  • Ver­gleichs­por­tale rich­tig nutzen
    Online-Ver­gleichs­por­tale sind nütz­li­che Instru­mente, um den rich­ti­gen Strom- oder Gas-Tarif aus­fin­dig zu machen. Wich­tig dabei ist, die Vor­ein­stel­lun­gen des Ver­gleichs­por­tals indi­vi­du­ell anzu­pas­sen, bevor man einen Tarif­ver­gleich vor­nimmt. Um mög­lichst viele Tarife ange­zeigt zu bekom­men, sollte der Fil­ter „direkte Wech­sel­mög­lich­keit über das Por­tal“ aus­ge­stellt sein. Auch Emp­feh­lun­gen des Ver­gleichs­por­tals schrän­ken die Tarif­aus­wahl unnö­tig ein. Aktu­ell emp­feh­lens­wert sind Tarife mit einer Lauf­zeit von zwölf Mona­ten. Dabei soll­ten Verbraucher:innen dar­auf ach­ten, dass ver­trag­lich zuge­si­cherte Preis­ga­ran­tien ent­hal­ten sind, falls es im kom­men­den Win­ter erneut zu stei­gen­den Ener­gie­prei­sen kom­men sollte. Wich­tig vor einem Ver­trags­ab­schluss: Den poten­ti­ell neuen Anbie­ter mit­tels einer kur­zen Inter­net­re­cher­che über­prü­fen, um fest­zu­stel­len, ob der Anbie­ter durch sein Geschäfts­ge­ba­ren in der Ver­gan­gen­heit nega­tiv auf­ge­fal­len ist.