Die Gra­fik gibt den Pla­nungs­stand im Hin­blick auf die erste Rad­leit­route wie­der (Stand: Ende 2022),©Grafik: Amt für Verkehrsmanagement

 

Eine mehr als neun Kilo­me­ter lange Stre­cke von Nord nach Süd durch die Lan­des­haupt­stadt wird für rund 22 Mil­lio­nen Euro ausgebaut

Die Lan­des­haupt­stadt hat jetzt die erste Rad­leit­route, die von der Alten Flug­ha­fen­straße im Nor­den bis zum Süd­ring reicht, auf den Weg gebracht. Für das Bau­pro­jekt ist ein Bud­get von rund 22 Mil­lio­nen Euro ver­an­schlagt. Umge­setzt wer­den soll es durch die städ­ti­sche Toch­ter Immo­bi­lien Pro­jekt Manage­ment Düs­sel­dorf GmbH (IPM).

Die Ent­schei­dung wurde per Dring­lich­keits­be­schluss gefasst, um den Zeit­plan unter ande­rem für För­der­mit­tel und bau­li­cher Umset­zung der Rad­leit­route ein­zu­hal­ten. Der Dring­lich­keits­be­schluss muss in der nächs­ten Sit­zung des Stadt­ra­tes geneh­migt werden.

Mit der mehr als neun Kilo­me­ter lan­gen Stre­cke soll eine attrak­tive Rad­achse ent­ste­hen, die durch drei Stadt­be­zirke führt und den Rad­fah­re­rin­nen und Rad­fah­rern ein siche­res, schnel­les und zügi­ges Vor­an­kom­men ermög­li­chen soll. Die neue Rad­leit­route wird an das Rad­haupt- und Bezirks­netz ange­bun­den und soll einen hohen Qua­li­täts­stan­dard bie­ten. So sind weit­ge­hend getrennte Rad­wege oder dem Fahr­rad­ver­kehr Vor­rang ein­räu­mende Füh­rungs­for­men, die aus­rei­chende Brei­ten, glatte, gut befahr­bare Ober­flä­chen zur wit­te­rungs­un­ab­hän­gi­gen Befahr­bar­keit und aus­rei­chende Beleuch­tung bie­ten, geplant.

Bei neben­ein­an­der­lie­gen­den Rad- und Geh­we­gen wird der Rand des Geh­we­ges aus Grün­den der Bar­rie­re­frei­heit mit einem 30 Zen­ti­me­ter brei­ten, tak­ti­len Strei­fen aus wei­ßen Nop­pen­plat­ten ver­se­hen. Zudem wird die Rad­leit­route durch Pik­to­gramme optisch her­vor­ge­ho­ben. Für an der Route lie­gende Bäume sind Wur­zel­brü­cken vor­ge­se­hen. Diese wer­den als Schutz über den Wur­zeln der Bäume ein­ge­baut und ver­hin­dern so, dass die Wur­zeln durch den Ober­bau beschä­digt wer­den. Kreu­zun­gen auf der neuen Stre­cke wer­den für den Rad­ver­kehr opti­miert, um die Hal­te­vor­gänge zu mini­mie­ren. Zudem wer­den Kon­flikte zwi­schen rechts­ab­bie­gen­dem Kraft­fahr­zeug­ver­kehr und gera­de­aus­fah­ren­den Rad­ver­kehr entschärft.

Zum Teil führt die Rad­leit­route 1 über schon fer­tig aus­ge­baute Rad­wege. So sind auf der West­seite der Kai­sers­wert­her Straße rund 700 Meter Rad­weg bereits umge­setzt. Eben­falls bereits fer­tig­ge­stellt ist der Rad­weg an der Rheinuferpromenade.

“Der Aus­bau und die Opti­mie­rung der Wege sind der Schlüs­sel, um den Rad­ver­kehr für die Düs­sel­dor­fe­rin­nen und Düs­sel­dor­fer noch attrak­ti­ver zu machen. Mit der ers­ten Rad­leit­route gehen wir einen wei­te­ren gro­ßen und wich­ti­gen Schritt hin zur Ver­bes­se­rung des nach­hal­ti­gen Nah­ver­kehrs und kom­men unse­rem Ziel — der Kli­ma­neu­tra­li­tät im Jahr 2035 — wie­der ein Stück näher”, betont Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Keller.

“Die zukünf­ti­gen Rad­leit­rou­ten sind Teil des neuen Mobi­li­täts­kon­zep­tes, um noch mehr Men­schen für Fahr­ten im Umwelt­ver­bund zu begeis­tern. Die Nord-Süd-Rad­leit­route und wei­tere Rad­leit­rou­ten sol­len in Zukunft das sichere und zügige Rad­fah­ren quer durch Düs­sel­dorf ermög­li­chen. Dort wer­den alle Men­schen, die inter­es­siert am Rad­fah­ren sind, ihren Platz fin­den, ob Kin­der auf dem Weg zur Schule oder auch Pend­ler aus einer Umland­kom­mune”, sagt Mobi­li­täts- und Umwelt­de­zer­nent Jochen Kral.

Die Finan­zie­rung der Nord-Süd-Rad­leit­route ist beim För­der­pro­gramm “Inves­tive Maß­nah­men Rad­ver­kehr” des Bun­des­am­tes für Logis­tik und Mobi­li­tät bean­tragt und soll 70 Pro­zent der Bau­kos­ten decken. Aus dem Kli­ma­schutz­etat wer­den dann 30 Pro­zent des Pro­jek­tes finan­ziert. Die Arbei­ten an der mehr als neun Kilo­me­ter lan­gen Rad­leit­route begin­nen im ers­ten Quar­tal 2024 und sol­len bis zum 3. Quar­tal 2025 abge­schlos­sen sein.

Hin­ter­grund Eil- oder Dring­lich­keits­ent­schei­dun­gen: § 60 Gemein­de­ord­nung NRW
Der Haupt­aus­schuss ent­schei­det in Ange­le­gen­hei­ten, die der Beschluss­fas­sung des Rates unter­lie­gen, falls eine Ein­be­ru­fung des Rates nicht recht­zei­tig mög­lich ist (Eil­ent­schei­dung). Ist auch die Ein­be­ru­fung des Haupt­aus­schus­ses nicht recht­zei­tig mög­lich und kann die Ent­schei­dung nicht auf­ge­scho­ben wer­den, weil sonst erheb­li­che Nach­teile oder Gefah­ren ent­ste­hen kön­nen, kann die Bür­ger­meis­te­rin oder der Bür­ger­meis­ter und im Falle ihrer oder sei­ner Ver­hin­de­rung die all­ge­meine Ver­tre­te­rin oder der all­ge­meine Ver­tre­ter mit einem Rats­mit­glied ent­schei­den (Dring­lich­keits­ent­schei­dung). Die nach Satz 1 oder nach Satz 2 getrof­fe­nen Ent­schei­dun­gen sind dem Rat in der nächs­ten Sit­zung zur Geneh­mi­gung vor­zu­le­gen. Er kann die Ent­schei­dun­gen auf­he­ben, soweit nicht schon Rechte ande­rer durch die Aus­füh­rung des Beschlus­ses ent­stan­den sind.

 

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