Mit einem Euro­schlüs­sel kön­nen Men­schen mit Beein­träch­ti­gung selbst­stän­dig sani­täre Anla­gen nut­zen. © KSL.Düsseldorf

 

Das Kom­pe­tenz­zen­trum Selbst­be­stimmt Leben (KSL) Düsseldorf bie­tet ab sofort Euroschlüssel an. Der Euroschlüssel ist ein über die Lan­des­gren­zen hin­aus genutz­tes Schließ­sys­tem, wel­ches Men­schen mit Beeinträchtigung ermöglicht, selbstständig Zugang zu behin­der­ten­ge­rech­ten sanitären Anla­gen zu erhal­ten. Mit dem Schlüssel können euro­pa­weit mehr als 12.000 Toi­let­ten geöffnet wer­den, bei­spiels­weise an Autobahnraststätten, in Bahnhöfen, in Fußgängerzonen, in Museen oder in Behörden.

Wer hat Anspruch auf den Schlüssel?

Der Schlüssel wird aus­schließ­lich an Men­schen ausgehändigt, die auf behin­der­ten­ge­rechte Toi­let­ten ange­wie­sen sind. Der deut­sche Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis gilt als Berech­ti­gung, wenn

  • das Merk­zei­chen: aG, B, H, oder BL
  • oder das Merk­zei­chen G und der GdB ab 70 und aufwärts ent­hal­ten ist.

Bezugs­be­rech­tigt sind weiterhin:

  • schwer/außergewöhnlich Geh­be­hin­derte; 
  • Roll­stuhl­fah­rer;
  • Stomaträger;
  • Blinde;
  • Schwer­be­hin­derte, die hilfsbedürftig sind und gege­be­nen­falls eine Hilfs­per­son brauchen;
  • an Mul­ti­pler Sklerose,
  • Mor­bus Crohn,
  • Coli­tis ulce­rosa Erkrankte und
  • Men­schen mit chro­ni­scher Bla­sen-/Dar­m­er­kran­kung.
  • Der ärztliche Nach­weis wird immer dann als aus­rei­chend ange­se­hen, wenn eine Behin­de­rung nicht anders nach­ge­wie­sen wer­den kann.

Wo gibt es den Schlüssel?

Ein Schlüssel ist in der Geschäftsstelle des KSL.Düsseldorf, Gra­fen­ber­ger Allee 368 (5. Etage, Auf­zug vor­han­den), 40235 Düsseldorf, abzu­ho­len. Ein Ver­sand erfolgt nicht. Um einen Schlüssel zu erhal­ten, ist eine vor­he­rige Ter­min­ver­ein­ba­rung beim KSL.Düsseldorf erfor­der­lich. Tele­fon: 0211 – 69871320, E‑Mail: info@ksl-duesseldorf.de

Es ist ein Unkos­ten­bei­trag von 28,00 Euro zu ent­rich­ten. Es kann aus­schließ­lich vor Ort in bar bezahlt wer­den. Pro leis­tungs­be­rech­tigte Per­son wird nur ein Schlüssel aus­ge­ge­ben. Ein Nach­weis ist bei Abho­lung vorzuzeigen.

 

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