Sym­bol­bild Poli­zei Düs­sel­dorf Foto: LOKALBÜRO

 

Wenn zwei sich strei­ten, freut sich der Dritte. Die­ses Sprich­wort passt zu einem Ein­satz, der sich ges­tern in Düs­sel­dorf ereig­nete. Die Akteure: Zwei Streit­hähne, zwei Poli­zis­ten, ein Fahr­rad und ein glück­li­cher Dritter.

Eine Strei­fen­wa­gen­be­sat­zung wurde am Diens­tag­nach­mit­tag zu einer Strei­tig­keit an der Erkra­ther Straße geru­fen. Hier soll­ten sich ein Mann und eine Frau laut­hals um den Besitz eines Fahr­rads strei­ten. Vor Ort behaup­tete ein 39-Jäh­ri­ger gegen­über den Poli­zis­ten, er hätte das hoch­wer­tige Gra­vel­bike vor weni­gen Tagen von einem “Freund” am Worrin­ger Platz gekauft. Er konnte aber weder einen Namen noch eine Wohn­an­schrift des “Freun­des” nen­nen. Er wüsste aber, dass die­ser sich momen­tan im Aus­land auf­halte und erst in meh­re­ren Wochen zurückkäme.

Seine Streit­kon­tra­hen­tin, eine 48-jäh­rige Frau aus Ratin­gen, gab hin­ge­gen an, das Fahr­rad würde ihr gehö­ren und sei schon seit meh­re­ren Jah­ren in ihrem Besitz. Sie habe den Kauf­be­leg für das Bike in ihrer Woh­nung und könne die­sen nachreichen.

Bei den wei­te­ren Ermitt­lun­gen stellte sich dann schnell her­aus, dass das Gra­vel­bike kei­nem der bei­den Streit­hähne wirk­li­che gehörte, da das Fahr­rad erst wenige Tage zuvor aus einem Kel­ler am Ader­räu­scher­weg in Bilk gestoh­len wurde. Durch die Rah­men­num­mer konnte das Fahr­rad zwei­fels­frei als Die­bes­gut iden­ti­fi­ziert und noch am sel­ben Tag sei­nem recht­mä­ßi­gen Besit­zer aus­ge­hän­digt werden.