Doro­thée Schnei­der Käm­me­rin Foto: Lan­des­haupt­stadt Düsseldorf

 

Regie­rungs­prä­si­dent Tho­mas Schür­mann hat mit sei­ner heu­ti­gen Haus­halts­ver­fü­gung die Haus­halts­sat­zung 2024 der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf zur Ver­öf­fent­li­chung frei­ge­ge­ben. Die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf plant für das Jahr 2024 ein Jah­res­de­fi­zit in Höhe von ‑312,76 Mio. Euro. Durch die posi­ti­ven Jah­res­er­geb­nisse der letz­ten Jahre konnte die Aus­gleichs­rück­lage auf­ge­stockt wer­den. Mit deren Inan­spruch­nahme wird ein fik­tiv aus­ge­gli­che­ner Haus­halt i. S. v. § 75 Abs. 2 GO NRW erreicht. Trotz Ver­bes­se­run­gen in der All­ge­mei­nen Finanz­wirt­schaft, ins­be­son­dere der zu erwar­ten­den Gewer­be­steu­er­erträge, plant die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf auch in der mit­tel­fris­ti­gen Finanz­pla­nung (2025 bis 2027) mit deut­li­chen Jah­res­fehl­be­trä­gen. Die Aus­gleichs­rück­lage reicht jedoch nicht aus, um diese Defi­zite künf­tig wei­ter­hin auf­zu­fan­gen. Zur Deckung des pla­ne­ri­schen Defi­zits zeich­net sich dem­entspre­chend für kom­mende Haus­halts­jahre eine geneh­mi­gungs­pflich­tige Inan­spruch­nahme der all­ge­mei­nen Rück­lage ab.

Die öffent­li­chen Haus­halte, ein­schließ­lich dem der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf, wur­den durch die Pan­de­mie sowie die Aus­wir­kun­gen des Ukraine-Kon­flikts erheb­lich belas­tet. Trotz die­ser Her­aus­for­de­run­gen gelang es der Stadt, auf Grund der posi­ti­ven Ent­wick­lung der Steu­er­erträge und der zeit­lich begrenz­ten Unter­stüt­zung durch den Lan­des­ge­setz­ge­ber, in den ver­gan­ge­nen Kri­sen­jah­ren wei­ter­hin Jah­res­über­schüsse zu erzie­len.  Nun sind jedoch zusätz­li­che Maß­nah­men unver­meid­lich, um eine lang­fris­tig aus­ge­gli­chene Haus­halts­wirt­schaft wiederherzustellen.

Regie­rungs­prä­si­dent Tho­mas Schür­mann erklärt hierzu: „Die Auf­ga­ben­viel­falt der Kom­mu­nen ist enorm gewach­sen. Zen­trale The­men wie der struk­tu­relle Wan­del, die Auf­nahme schutz­be­dürf­ti­ger Men­schen, die Anpas­sung an die Fol­gen des Kli­ma­wan­dels sowie die Siche­rung der öffent­li­chen Daseins­vor­sorge sind große und kos­ten­in­ten­sive Her­aus­for­de­run­gen für die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf. Gerade im Hin­blick auf die wei­ter­hin vor­han­de­nen gesamt­wirt­schaft­li­chen Unwäg­bar­kei­ten ist es beson­ders wich­tig, eine Balance zwi­schen anste­hen­den Inves­ti­tio­nen und not­wen­di­ger Haus­halts­dis­zi­plin zu fin­den. Dies beinhal­tet auch eine Prio­ri­sie­rung der kom­mu­na­len Hand­lungs­fel­der sowie das Ergrei­fen not­wen­di­ger Kon­so­li­die­rungs­maß­nah­men. Hier­bei han­delt es sich um eine gesamt­städ­ti­sche Auf­gabe aller Akteure in Poli­tik und Ver­wal­tung, nicht zuletzt, um finan­zi­elle Hand­lungs­spiel­räume für die Zukunft zu bewahren.“

 

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