Online For­mu­lar

 

Für ältere Per­so­nen vor Jahr­gang 1951 ist es nicht mög­lich sich für eine Hygie­ne­be­leh­rung bei der Stadt online anzu­mel­den. Anmel­dung kann nur online erfol­gen. Jahr­gangs­zah­len vor 1951 wer­den vom Sys­tem nicht ange­nom­men und sind nicht vorgesehen.

Das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz (IfSG) schreibt eine Beleh­rung durch das Gesund­heits­amt für die Per­so­nen vor,

  • die gewerbs­mä­ßig Umgang mit Lebens­mit­teln haben und bei die­sen Tätig­kei­ten mit den Lebens­mit­teln in Berüh­rung kommen
  • die in Küchen und sons­ti­gen Ein­rich­tun­gen mit oder zur Gemein­schafts­ver­pfle­gung tätig werden.

Eine der oben genann­ten Tätig­kei­ten darf erst­ma­lig nur nach Beleh­rung durch das Gesund­heits­amt auf­ge­nom­men wer­den. Laut dem Anmel­de­por­tal der Stadt sind zur Zeit keine Ter­mine bis Februar 2022 zu bekommen.

Auf eine Anfrage zur Anmel­dung ant­wor­tete die Stadt wie folgt:

Das Gesund­heits­amt bie­tet seit Juni 2017 ein Online-Buchungs­sys­tem zur Hygie­ne­be­leh­rung an. Zur Zeit der Pro­gram­mie­rung wurde das Buchungs­sys­tem so ein­ge­rich­tet, dass sich Inter­es­sierte ab dem Geburts­jahr­gang 1951 anmel­den konnten.

Da der damals beauf­tragte IT-Dienst­leis­ter nicht mehr für das Gesund­heits­amt tätig ist, ist eine Ände­rung und Aus­wei­tung des Buchungs­sys­tems nicht mehr mög­lich. Der­zeit wird geprüft, ob auf ein an ande­rer Stelle der Stadt­ver­wal­tung ein­ge­setz­tes Buchungs­sys­tem umge­stie­gen wer­den kann, das eine Online-Buchung für alle Alters­grup­pen ermög­licht. Bis zum Umstieg kön­nen sich Inter­es­sierte, bei denen eine Anmel­dung über das Online­for­mu­lar nicht mög­lich ist, über die E‑Mailadresse infektionsschutzbelehrung@duesseldorf.de für eine Hygie­ne­be­leh­rung anmelden.