Foto: ZOLL

Foto: ZOLL

Braun­ge­brannt, aber ein wenig ner­vös huschte ein Urlau­ber (37) durch die Ankunfts­halle des Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fens. Er wollte den Zoll­be­reich durch den grü­nen Aus­gang (anmel­de­freie Waren) ver­las­sen. Doch den geschul­ten Zöll­ner­au­gen ent­ging die Ner­vo­si­tät nicht, sie baten ihn zur Gepäck-Kontrolle.
Bingo! Bereits auf dem Rönt­gen­bild ent­deck­ten sie Ver­bo­te­nes: ein Mes­ser mit vier Klin­gen, zwei Wurf­sterne und eine Prä­zi­si­ons­schleu­der. Alles Waf­fen, die nach dem Gesetz ver­bo­ten sind.

Zwei Ver­fah­ren
Das wird teuer. Jetzt hat der Mann gleich zwei Straf­ver­fah­ren am Hals. Eines wegen Bann­bruchs (Ein­fuhr ver­bo­te­ner Gegen­stände), das Zweite wegen eines Ver­sto­ßes gegen das Waf­fen­ge­setz. Der Mann schwieg zu den Vorwürfen.

Waf­fen aus Osteuropa
Am Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fen stellte der Zoll 2014 ins­ge­samt 267 Waf­fen (haupt­säch­lich Mes­ser, Schlag­ringe und Wurf­sterne) sicher. Waf­fen, die Rei­sende haupt­säch­lich aus Rumä­nien und Bul­ga­rien mit nach Deutsch­land bringen.