Bis­her haben sich fünf Düs­sel­dor­fer App-Nut­zer, denen ein “Erhöh­tes Risiko” ange­zeigt wurde, an das Gesund­heits­amt gewandt/Sie wur­den inzwi­schen nega­tiv auf das Coro­na­vi­rus getestet

Beim Gesund­heits­amt gehen die ers­ten Mel­dun­gen von Per­so­nen ein, die die Corona-Warn-App nut­zen und nun mit dem Warn­hin­weis “Erhöh­tes Risiko” über Risi­ko­be­geg­nun­gen mit min­des­tens einer posi­tiv getes­te­ten Per­son infor­miert wur­den. Fünf App-Nut­zer haben sich bis­her an das Gesund­heits­amt gewandt und wur­den bereits im Dia­gno­se­zen­trum an der Mitsu­bi­shi Elec­tric Halle abge­stri­chen. Diese fünf App-Nut­zer erhiel­ten ein nega­ti­ves Testergebnis.

Dazu der Lei­ter des Gesund­heits­am­tes, Dr. Klaus Göbels: “Die Corona-Warn-App kann uns bei der Nach­ver­fol­gung von Infek­tio­nen und somit bei der Ermitt­lung von Kon­takt­per­so­nen unter­stüt­zen. Denn nie­mand erin­nert sich an jeden Men­schen, den er in den letz­ten 14 Tagen getrof­fen hat. Den­noch ersetzt sie weder die Abstands- und Hygie­ne­re­geln noch das Tra­gen von All­tags­mas­ken. Diese sind wei­ter­hin ganz wich­tige und effek­tive Schutz­vor­keh­run­gen. Wer sich und seine Mit­men­schen vor einer Infek­tion schüt­zen will, kann die App ledig­lich als wei­tere Ergän­zung die­ser Maß­nah­men nutzen.”

Warn­hin­weise: Nied­ri­ges oder erhöh­tes Risiko
Die Corona-Warn-App benach­rich­tigt die Nut­ze­rin­nen und Nut­zer, wenn sie sich inner­halb der letz­ten 14 Tage län­gere Zeit in der Nähe einer posi­tiv getes­te­ten Per­son, die die App eben­falls nutzt, auf­ge­hal­ten haben. Je nach Art der Risi­ko­be­geg­nung wird dem Nut­zer ein Infek­ti­ons­ri­siko ange­zeigt. Dabei unter­schei­det die App zwi­schen einem nied­ri­gen und einem erhöh­ten Risiko und gibt gleich­zei­tig Handlungsempfehlungen.

Bei der Sta­tus­an­zeige “Nied­ri­ges Risiko” wird der Nut­zer infor­miert, dass er bis­her keine Risi­ko­be­geg­nung mit nach­weis­lich posi­tiv getes­te­ten ande­ren App-Nut­zern hatte oder dass sich die bis­he­ri­gen Begeg­nun­gen auf kurze Zeit­räume und grö­ßere Abstände beschränkt haben. Zusätz­lich wird er auf die Abstands- und Hygie­ne­emp­feh­lun­gen (wie Hän­de­wa­schen, Tra­gen von All­tags­mas­ken, Ein­hal­ten des Min­dest­ab­stand sowie der Hust- und Nies­eti­kette) hingewiesen.

Bei der Sta­tus­an­zeige “Erhöh­tes Risiko” wird der Nut­zer infor­miert, dass ein erhöh­tes Infek­ti­ons­ri­siko besteht, da er inner­halb der ver­gan­ge­nen 14 Tage über einen län­ge­ren Zeit­raum und mit einem gerin­gen Abstand eine Risiko-Begeg­nung mit min­des­tens einer posi­tiv getes­te­ten Per­son hatte. Dann emp­fiehlt die App, sich in häus­li­che Iso­la­tion zu bege­ben, sich beson­ders gut an die Abstands- und Hygie­ne­re­geln zu hal­ten sowie wei­tere Kon­takte zu redu­zie­ren. Zudem for­dert sie den Nut­zer auf, tele­fo­nisch Kon­takt mit sei­nem Haus­arzt, dem Kas­sen­ärzt­li­chen Bereit­schafts­dienst unter der Ruf­num­mer 116117 oder dem ört­li­chen Gesund­heits­amt auf­zu­neh­men. Mit ihnen wer­den dann die nächs­ten Schritte abge­stimmt. Per­so­nen, die in Düs­sel­dorf woh­nen oder arbei­ten, kön­nen sich bei der War­nung “Erhöh­tes Risiko” unter der städ­ti­schen Hot­line unter 0211–8996090, mon­tags bis frei­tags, von 8 bis 16 Uhr, sowie per E‑Mail an gesundheitsschutz@duesseldorf.de an das Gesund­heits­amt wenden.

Die Mit­ar­bei­ter des Gesund­heits­amts wei­sen dann auf die bestehen­den Hygiene- und Abstands­re­geln hin. Zudem ermit­teln sie, ob ein posi­ti­ver Befund im Umfeld bekannt ist und man Kon­takt­per­son der Kate­go­rie I (enger Kon­takt und höhe­res Infek­ti­ons­ri­siko) oder der Kate­go­rie II (gerin­ge­res Infek­ti­ons­ri­siko) ist. Das Gesund­heits­amt oder der Haus­arzt ent­schei­den, ob getes­tet wer­den sollte. Über eine Krank­schrei­bung ent­schei­det der behan­delnde Arzt. Eine Qua­ran­täne kann nur das Gesund­heits­amt aussprechen.

Als Kon­takt­per­son der Kate­go­rie I gilt eine Per­son zwei Wochen lang, nach­dem sie engen Kon­takt zu einem Corona-Erkrank­ten hatte. Ein enger Kon­takt bedeu­tet ent­we­der, dass man min­des­tens 15 Minu­ten unge­schützt mit dem Erkrank­ten gespro­chen hat (“Face-to-Face-Kon­takt”) oder Kon­takt zu sei­nen Atem­wegs­se­kre­ten hatte, indem man etwa ange­hus­tet oder ange­niest wurde. Kon­takt­per­so­nen der Kate­go­rie I wer­den Tes­tun­gen auf SARS-CoV‑2 ange­bo­ten – auch wenn sie keine Sym­ptome zei­gen – und gege­be­nen­falls wird eine Qua­ran­täne angeordnet.

Als Kon­takt­per­son der Kate­go­rie II gilt eine Per­son, die sich im sel­ben Raum wie ein bestä­tig­ter COVID-19-Fall auf­hielt, jedoch kei­nen direk­ten, min­des­tens 15-minü­ti­gen Kon­takt (“Face-to-Face-Kon­takt”) mit einem Erkrank­ten hatte. Der Haus­arzt oder das Gesund­heits­amt ent­schei­den in jedem Ein­zel­fall, ob getes­tet wird. Eine offi­zi­elle Qua­ran­täne kann nur das Gesund­heits­amt aussprechen.

Eine Tes­tung kann durch den Haus­arzt, den Kas­sen­ärzt­li­chen Bereit­schafts­dienst oder das ört­li­che Gesund­heits­amt erfol­gen. Das Test­ergeb­nis ist ledig­lich eine Moment­auf­nahme und kann bei einer erst kurz zurück­lie­gen­den Infek­tion, ein fal­sches nega­ti­ves Ergeb­nis lie­fern, weil die Virus­last noch nicht hoch genug ist. Ein nega­ti­ver Test sagt nichts dar­über aus, ob man nicht doch noch erkrankt. Wenn sich jemand zum Zeit­punkt des Tests noch in der 14-tägi­gen Inku­ba­ti­ons­zeit befin­det, zeigt er mög­li­cher­weise (noch) keine Symptome.

Test­ergeb­nis teilen
Liegt kein posi­ti­ves Test­ergeb­nis vor, ist die App im Hin­ter­grund aktiv und doku­men­tiert Begeg­nun­gen mit ande­ren App-Nut­zern. Es muss kein Vali­die­rungs­code zur Nut­zung der App ange­ge­ben wer­den. Bei einem posi­ti­ven Test kann die­ses Ergeb­nis in der Corona-Warn-App ein­ge­ge­ben wer­den, wodurch die Kon­takt­per­so­nen der posi­tiv getes­te­ten Per­son infor­miert wer­den. Um das posi­tive Test­ergeb­nis in der App zu tei­len, benö­tigt man einen Vali­die­rungs­code – eine soge­nannte Tele­TAN. Diese kann bei der Hot­line der Corona-Warn-App ange­for­dert wer­den unter der kos­ten­freien Ruf­num­mer 0800–7540002. Dort sol­len Anru­fer aus daten­schutz­recht­li­chen Grün­den nicht ihren Namen und Wohn­ort nen­nen, son­dern ledig­lich sagen, dass sie posi­tiv getes­tet wur­den. Die dort Beschäf­tig­ten wer­den dann zunächst am Tele­fon einige Fra­gen stel­len, um sicher­zu­ge­hen, dass die Anru­fer tat­säch­lich posi­tiv getes­tet wur­den. Damit wird einer miss­bräuch­li­chen Infek­ti­ons­mel­dung und dar­aus resul­tie­ren­den feh­ler­haf­ten War­nun­gen vorgebeugt.

Nach aus­rei­chen­der Beant­wor­tung die­ser Fra­gen erhält man die Tele­TAN zur Ein­gabe in der App. Somit kann man als infi­zierte Per­son frei­wil­lig bestä­ti­gen, dass man posi­tiv auf das Coro­na­vi­rus getes­tet wurde. Wenn sich andere App-Nut­zer in den letz­ten 14 Tagen län­gere Zeit in der Nähe die­ser infi­zier­ten Per­son auf­ge­hal­ten haben, wer­den sie dann dar­über infor­miert. So kön­nen sich Kon­takt­per­so­nen rasch frei­wil­lig iso­lie­ren, tes­ten las­sen und somit zur Ein­däm­mung des Coro­na­vi­rus beitragen.

Unter der Corona-Warn-App-Hot­line unter der Ruf­num­mer 0800–7540001 kön­nen dar­über hin­aus Fra­gen zu Gebrauch und Funk­ti­ons­weise der App gestellt wer­den. Sie ist von mon­tags bis sams­tags, von 7 bis 22 Uhr — außer an bun­des­wei­ten Fei­er­ta­gen — erreich­bar und steht in deut­scher und eng­li­scher Spra­che zur Ver­fü­gung. Wei­ter­hin — auch ohne App — gilt: Sobald Sym­ptome auf­tre­ten, sollte man sich umge­hend mit dem Haus­arzt oder dem Kas­sen­ärzt­li­chen Bereit­schafts­dienst in Ver­bin­dung set­zen. Sie wer­den dann über das wei­tere Vor­ge­hen ent­schei­den. Sollte ein Ver­dacht auf das Coro­na­vi­rus vor­lie­gen, wird der Haus­arzt ent­we­der direkt einen Test durch­füh­ren oder an das städ­ti­sche Info­te­le­fon ver­wei­sen. Die­ses ist unter der Tele­fon­num­mer 0211–8996090 (täg­lich, 5 bis 22 Uhr) zu errei­chen. Dort wird nach einem Schema abge­fragt, ob man zu denen gehört, bei denen ein Test erfor­der­lich ist, und es wird gege­be­nen­falls ein Test­ter­min vereinbart.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen zur Corona-Warn-App gibt es online im Pres­se­dienst unter https://www.duesseldorf.de/medienportal/pressedienst-einzelansicht/pld/corona-warn-app-unterstuetzt-beim-nachvollziehen-von-infektionsketten.html, im städ­ti­schen Corona-Por­tal unter https://corona.duesseldorf.de/zielgruppen/alle-dusseldorfer-innen/corona-warn-app sowie auf der Web­site des Robert Koch-Insti­tuts unter www.rki.de/covid-19. Auch das Bun­des­mi­nis­te­rium stellt Infor­ma­tio­nen zum Thema „Corona-Warn-App“ sowie Links zum Her­un­ter­la­den der App unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app zur Verfügung.