Warn­hin­weise und Infor­ma­tio­nen für Besu­cher der Rhein­ufer und der Seen/Temporäre Sper­run­gen von Stadt­tei­len möglich/Unterbacher See mit neuer Zugangs­re­ge­lung und erwei­ter­tem Angebot

Nach den töd­li­chen Bade­un­fäl­len am Rhein und den pro­ble­ma­ti­schen Begleit­erschei­nun­gen des Besu­cher­auf­kom­mens an den Düs­sel­dor­fer Seen und in Stadt­tei­len wie Him­mel­geist reagiert die Stadt und wird ab sofort Maß­nah­men umset­zen, um die Situa­tion zu ent­schär­fen. So wer­den am Rhein der­zeit rund 50 Warn­schil­der auf­ge­stellt, die noch­mals ein­dring­lich auf die Lebens­ge­fahr hin­wei­sen, die beim Baden in der “Bun­des­was­ser­straße” Rhein droht. Zudem sind auf die­sen Schil­dern Stand­ort­hin­weise ver­zeich­net, um bei einem Not­ruf die kon­krete Ort­lich­keit bes­ser mit­tei­len zu können.

50 Warnschilder der Feuerwehr werden derzeit am Rhein aufgestellt, im mittleren Textfeld werden die genauen Standort-Kennzeichnungen eingetragen,(c)Landeshauptstadt Düsseldorf/Feuerwehr

Dar­über hin­aus wird das Ord­nungs­amt Info­flyer mit Ver­hal­tens­re­geln an Besu­che­rin­nen und Besu­cher ver­tei­len, und es wer­den tem­po­räre ver­kehr­li­che Rege­lun­gen in Stadt­tei­len getrof­fen, um Zufahr­ten für Anlie­ger und Durch­fahr­ten für Ret­tungs­kräfte zu gewährleisten.

„Bei allem Ver­ständ­nis für die Men­schen, die bei der Som­mer­hitze Abküh­lung suchen – es ist wich­tig, dass Regeln ein­ge­hal­ten und das eigene Leben und das der Ret­tungs­kräfte nicht in Gefahr gebracht wer­den. Des­halb appel­lie­ren wir noch­mals ein­dring­lich – auch visu­ell über Hin­weis­schil­der der Feu­er­wehr der Stadt – nicht im Rhein oder in ande­ren nicht frei­ge­ge­be­nen Gewäs­sern zu schwim­men. Auch beim Son­nen­ba­den gilt mit Blick auf die Corona-Hygie­ne­schutz­re­geln: Abstand hal­ten, daran den­ken, die schö­nen Düs­sel­dor­fer Erho­lungs­ge­biete nicht zu ver­mül­len und die Anwoh­ner­stra­ßen an den Seen und am Rhein nicht zuzu­par­ken. Es geht hier­bei sowohl um den Schutz des Ein­zel­nen als auch um Rück­sicht auf andere“, sagt Ober­bür­ger­meis­ter Tho­mas Geisel.

Kon­se­quen­tes Vor­ge­hen in Him­mel­geist
Nach­dem es in der ver­gan­ge­nen Woche mas­sive Pro­bleme durch Besu­cher des Rhein­ufers bei Him­mel­geist gab, die Zufahrt- und Anwoh­ner­stra­ßen zupark­ten, wird die­ser Stadt­teil in Abspra­che mit der Poli­zei nun tem­po­rär abge­sperrt. Ord­nungs­de­zer­nent Chris­tian Zaum: „Wenn nötig, wer­den Stadt und Poli­zei ein­grei­fen und auch kon­se­quent Falsch­par­ker abschlep­pen. Es darf nicht sein, dass Anwoh­ner sich nicht mehr fort­be­we­gen kön­nen, weil ihre Zufahr­ten blo­ckiert sind und Ret­tungs­kräfte nicht mehr zum Ein­satz­ort gelan­gen, weil sie in zuge­park­ten Stra­ßen schlicht­weg ste­cken­blei­ben. Wir wer­den die Ret­tungs­wege kon­se­quent frei­hal­ten.“ Die Beschäf­tig­ten des Ord­nungs­am­tes wer­den bei ihrem Ein­satz in Him­mel­geist von Ver­kehrs­ka­det­ten unterstützt.

Töd­li­che Gefahr im Rhein wird unter­schätzt
Mit stei­gen­den Tem­pe­ra­tu­ren und den aktu­el­len Beschrän­kun­gen auf­grund des Coro­na­vi­rus befin­den sich der­zeit viele Düs­sel­dor­fe­rin­nen und Düs­sel­dor­fer zu Hause. Auch wenn die Schwimm- und Frei­bä­der inzwi­schen geöff­net haben, die begrenz­ten Kapa­zi­tä­ten auf­grund der Abstands­re­geln kön­nen bei Wei­tem nicht jedem Men­schen eine geeig­nete Abküh­lung ermög­li­chen. Daher kommt es beson­ders in die­sem Som­mer dazu, dass ver­mehrt Men­schen den Rhein als Bade­ge­wäs­ser nut­zen ohne sich bewusst zu sein, dass dies eine große Lebens­ge­fahr birgt. Feu­er­wehr, DRLG, Was­ser­wacht und die Was­ser­schutz­po­li­zei war­nen davor: „Auch geübte Schwim­mer kön­nen bei Unter­strö­mun­gen in Not gera­ten.“ In die­sem Jahr waren bis­her bereits 41 Ret­tungs­ein­sätze auf dem Rhein erfor­der­lich. Dabei konn­ten zehn Men­schen geret­tet und ins Kran­ken­haus trans­por­tiert wer­den; für vier Per­so­nen kam jede Hilfe zu spät – ein 18-Jäh­ri­ger, der am ver­gan­ge­nen Sonn­tag, 9. August, in die Strö­mung des Rheins geriet und unter­ging, gilt wei­ter­hin als vermisst.

„Trotz immer wie­der­keh­ren­der War­nun­gen unter­schät­zen viele Besu­cher, die sich an den Rhein oder auch die Bag­ger­seen bege­ben, die Gefah­ren, die in nicht frei­ge­ge­be­nen und unbe­wach­ten Gewäs­sern dro­hen. Tückisch ist es, weil sich die Gefahr nicht sofort offen­bart, und sich so auch Men­schen, die nicht schwim­men kön­nen, zu oft unbe­dacht ins Was­ser wagen und dort dann oft von der Strö­mung oder der Sog­wir­kung vor­bei­fah­ren­der Schiffe über­rascht wer­den und in Gefahr gera­ten. Des­halb appel­lie­ren wir immer wie­der: Nicht in den Rhein und den nicht frei­ge­ge­be­nen Bag­ger­seen schwim­men gehen, auf andere ach­ten! Sollte ein Not­ruf not­wen­dig sein, immer den auf dem Hin­weis­schild ange­ge­be­nen Stand­ort ange­ben, denn das ermög­licht den Ein­satz­kräf­ten die prä­zise Ziel­fahrt, so dass sie schnel­ler vor Ort zu sein kön­nen“, sagt Feu­er­wehr­chef David von der Lieth, der auch noch­mals die Wich­tig­keit der etwa 50 neuen Hin­weis­schil­der betont. Denn diese Schil­der geben neben den War­nun­gen und Ver­hal­tens­hin­wei­sen auch die Infor­ma­tion der Not­ruf­num­mer und die Stand­ort-Num­mer an.

Im Rhein ist das Schwim­men nach der Ver­ord­nung über das Baden in der Bun­des­was­ser­straße Rhein in bestimm­ten Zonen gene­rell ver­bo­ten. So gilt 100 Meter ober­halb und unter­halb von Rhein­hä­fen Bade­ver­bot. An Brü­cken, Schiffs- und Fähr­lan­de­stel­len, Schleu­sen, Vor­hä­fen, Umschlag­stel­len und Werf­ten darf eben­falls nicht geschwom­men werden.

Aber auch dort, wo das Schwim­men nicht aus­drück­lich ver­bo­ten ist, kann es trotz­dem lebens­ge­fähr­lich sein. Bei­spiels­weise an soge­nann­ten Krib­ben – ins Was­ser ragende Kies­flä­chen – bil­den sich oft tücki­sche Stru­del und Strö­mun­gen. Eine beson­ders starke Strö­mung herrscht auch in der Fahr­rinne. Wenn ein Schiff vor­bei­fährt, zieht dies das Was­ser an. Dadurch wer­den vor allem Kin­dern in das Was­ser her­ein­ge­zo­gen. Trü­ge­risch dabei ist, dass die Schiffe meist schon viele hun­dert Meter wei­ter­ge­fah­ren sind, bis der Sog oder die anschlie­ßen­den Wel­len am Ufer ankom­men. Gerade der Ein­druck des nied­ri­ge­ren Was­ser­stan­des ver­lockt Kin­der, in den Fluss zu waten.

Am Unter­ba­cher See wur­den die Abläufe opti­miert
Der Zweck­ver­band Erho­lungs­ge­biet Unter­ba­cher See hat eben­falls auf den außer­ge­wöhn­lich hohen Besu­cher­an­drang in den Strand­bä­dern am ver­gan­ge­nen Wochen­ende reagiert. Die Ein­tritts-Tickets für die Strand­bä­der Nord und Süd müs­sen vorab online erwor­ben wer­den auf der Web­seite des Unter­ba­cher Sees unter https://unterbachersee.ticket.io/. Dabei wer­den Tickets für zwei Tages­ab­schnitte ange­bo­ten: von 10 bis 14 Uhr sowie von 15 bis 20 Uhr. Das Ein­zel­ti­cket für Erwach­sene kos­tet 4 Euro. Kin­der, Jugend­li­che sowie Per­so­nen, für die der ermä­ßigte Tarif gilt, zah­len 2,30 Euro (zzgl. Vor­ver­kaufs­ge­büh­ren).
Die Besu­cher­ka­pa­zi­tä­ten für beide Bäder kön­nen zudem erhöht wer­den. Das Strand­bad Nord wird 3.000 Bade­gäste fas­sen (bis­her 2.500), das Strand­bad Süd im Tex­til­be­reich 2.500 (bis­lang 2.000), der FKK-Bereich 3.700 (bis­lang 2.000).
Peter von Rap­pard, Geschäfts­füh­rer des Zweck­ver­bands Erho­lungs­ge­biet Unter­ba­cher See: „Unter Berück­sich­ti­gung des Coro­naschut­zes haben wir die Steue­rung der Besu­che­rin­nen und Besu­cher wei­ter opti­miert und kön­nen so die Kapa­zi­tät bei­der Bäder erhöhen.“

In den Strand­bä­dern wer­den zudem Mit­ar­bei­ter Gäs­te­kom­mu­ni­ka­tion an den Ein­gän­gen bezie­hungs­weise in den Innen­be­rei­chen betrei­ben und bei Bedarf auf die Ein­hal­tung der Hygiene- und Abstands­re­geln in Coro­na­zei­ten hin­wei­sen. Zudem wer­den an der Rothen­berg­straße zur grund­sätz­li­chen Infor­ma­tion Schil­der „Strand­bä­der Unter­ba­cher See VOLL“ auf­ge­stellt, die bei Bedarf akti­viert werden.

OSD kon­trol­liert auch an ande­ren Gewäs­sern im Stadt­ge­biet
Die Ein­satz­kräfte des Ord­nungs­am­tes sind auch an ande­ren Seen – zum Bei­spiel am Anger­mun­der Bag­ger­see und am Elb­see – im Ein­satz. So sind Baden, Befah­ren mit einem Boot, Gril­len oder offe­nes Feuer sowohl am Ange­mun­der Bag­ger­see als auch am Elb­see ver­bo­ten. Im Natur­schutz­ge­biet rund um den Elb­see dür­fen die Wege nicht ver­las­sen und daher auch die Ufer oder die im Nor­den gele­ge­nen Wie­sen und der Wald nicht betre­ten wer­den. Als ehe­ma­li­ges Kies­ge­wäs­ser sind der Elb­see ebenso wie der Anger­mun­der Bag­ger­see nicht für einen Bade­be­trieb her­ge­rich­tet. Die Ufer fal­len sehr steil ab.

Beschwer­den von Anwoh­nern, Nut­zern des Elb­sees (Sport­ver­eine) und von Natur­schüt­zern neh­men zu. Dies zeigt sich auch durch die letz­ten Ein­sätze des Ord­nungs- und Ser­vice­diens­tes (OSD), bei denen Ver­stöße in gro­ßer Zahl fest­ge­stellt wurden.

So wur­den bei Kon­trol­len am 31. Juli ins­ge­samt 72 Ver­stöße gegen natur­schutz­recht­li­che Bestim­mun­gen erfasst. Die Fest­stel­lun­gen wur­den bei der „Unte­ren Natur­schutz­be­hörde“ beim Garten‑, Fried­hofs- und Forst­amt zur Anzeige gebracht und wer­den von dort aus ver­folgt und geahn­det. Hier­bei gel­ten in den Tei­len, die als Land­schafts­schutz geschützt sind, andere Regeln als im etwa 80 Hektar gro­ßen Natur­schutz­ge­biet. Dort ange­trof­fene Bür­ge­rin­nen und Bür­ger müs­sen mit einem Buß­geld von bis zu 50.000 Euro oder mit Straf­an­zei­gen rech­nen, sofern nach­ge­wie­sen wer­den konnte, dass etwa Haus­frie­den­bruch oder Sach­be­schä­di­gung erfolgt ist.

Wo viele Men­schen Erho­lung suchen, ist lei­der auch der zurück­ge­las­sene Müll immer ein Thema. Das Garten‑, Fried­hofs- und Forst­amt der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf rei­nigt gemein­sam mit beauf­trag­ten Fir­men die Flä­chen rund um den Elb­see und leert die Müll­ei­mer. Das Rei­ni­gungs­in­ter­vall wurde bereits erhöht und zusätz­li­che Sai­son­ton­nen auf­ge­stellt. Es ist geplant, wei­tere Müll­ei­mer auf­zu­stel­len, bei­spiels­weise am Park­platz Schal­b­ruch. Im Jahr 2020 ent­ste­hen dadurch Kos­ten von rund 50.000 Euro.