Arciv­bild Bol­ker­straße Foto: LOKALBÜRO

 

Das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt in Müs­ter hat heute die Sperr­stunde bestätigt.

Seit 17. Okto­ber müs­sen in NRW alle gas­tro­no­mi­schen Betriebe zwi­schen 23 Uhr und 6 Uhr mor­gens für Gäste geschlos­sen hal­ten, wenn ihre Kom­mu­nen inner­halb von sie­ben Tagen 50 oder mehr Neu­in­fek­tio­nen pro 100 000 Ein­woh­ner aufweisen.

Die Ent­schei­dung fiel in einem soge­nann­ten Nor­men­kon­troll-Eil­ver­fah­ren. Meh­rere Antrag­stel­lern, aus Köln, Rhein-Sieg-Kreis  die Gast­stät­ten betrei­ben hat­ten den Antrag gestellt. Wei­tere Kla­gen lie­gen bei dem Ober­ver­wal­tungs­ge­richt noch vor.