Die Obdach­lo­sen­zelte im Hof­gar­ten Foto: LOKALBÜRO

 

Nach Brand eines Zel­tes im Hof­gar­ten — Ver­däch­ti­ger leis­tet Wider­stand — Blut­probe — Anzeige

Nach­dem es ges­tern im Hof­gar­ten zum Brand eines Zel­tes eines Obdach­lo­sen gekom­men war, leis­tete ein 41 Jahre alter Ver­däch­ti­ger erheb­li­chen Wider­stand gegen die ein­ge­setz­ten Beam­ten. Die Poli­zis­ten woll­ten den Mann zwecks Per­so­na­li­en­fest­stel­lung und Sach­ver­halts­klä­rung mit zur Wache neh­men, als sich die­ser mas­siv sperrte, die Beam­ten belei­digte und sie bedrohte. Der Ver­däch­tige wurde fest­ge­nom­men. Ein Arzt ent­nahm ihm eine Blutprobe.

Zur Tat­zeit bestreifte ein Bezirks­be­am­ter den Hof­gar­ten, als er von einer Zeu­gin auf den Brand eines Zel­tes, das offen­sicht­lich von einem Obdach­lo­sen genutzt wird, auf­merk­sam gemacht wurde. Sofort ver­si­cherte sich der Poli­zist, dass sich nie­mand in dem Zelt befand und rief die Feu­er­wehr. Laut Anga­ben der Zeu­gin hatte sie einen Mann gese­hen, der sich kurz zuvor in die Schlaf­stätte gebeugt hatte. In unmit­tel­ba­rer Nähe konn­ten die hin­zu­ge­ru­fe­nen Beam­ten den beschrie­be­nen Ver­däch­ti­gen antref­fen. Da er kei­nen Aus­weis mit­führte, woll­ten sie ihn mit zur Wache neh­men. Doch der Mann wei­gerte sich und trat die Flucht an. Nach kur­zer Nach­eile wurde er von einem Poli­zis­ten zu Boden gebracht und gefes­selt. Hier­bei sperrte er sich mas­siv und belei­digte die Beam­ten. Auch auf der Wache ließ er sich nicht beru­hi­gen, sodass dem nicht uner­heb­lich Alko­ho­li­sier­ten unter Zwang eine Blut­probe ent­nom­men wer­den musste. Da der 41-jäh­rige Ver­däch­tige wäh­rend der Wider­stands­hand­lung leicht ver­letzt wurde, musste er zur ambu­lan­ten Behand­lung in ein Kran­ken­haus trans­por­tiert wer­den. Im Anschluss wurde er ins Poli­zei­ge­wahr­sam gebracht. Den Woh­nungs­lo­sen erwar­tet eine Anzeige wegen Wider­stands, Bedro­hung, Belei­di­gung und Sach­be­schä­di­gung. Die Ermitt­lun­gen dau­ern an.