Heute Nach­mit­tag, kurz nach 16 Uhr, kon­trol­lierte das Ord­nungs­amt an der Rhein­ufer­pro­me­nade die Mas­ken­pflicht. Kurz vor­her war vom Ver­wal­tungs­ge­richt Düs­sel­dorf der Eil­an­trag eines Bür­gers gegen das Ver­weil­ver­bot zurück­ge­wie­sen worden.

Das Ord­nungs­amt wies die Per­so­nen ‚die dort auf den Bän­ken auf saßen auf das Ver­weil­ver­bot hin und baten die Per­so­nen bitte wei­ter­zu­ge­hen. Buß­gel­der wur­den keine ver­hängt. Den meis­ten Per­so­nen war das Ver­weil­ver­bot nicht bekannt.

Die Stadt Düs­sel­dorf hatte heute über 300 Schil­der in den ent­spre­chen­den Berei­chen aufgehangen.