Ska­ter­park Foto: Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf © David Young

 

Die aktu­ell gül­tige Fas­sung der Coro­naschutz­ver­ord­nung des Lan­des NRW gibt Sport­an­la­gen unter freiem Him­mel für den Sport allein, zu zweit oder aus­schließ­lich mit Per­so­nen des eige­nen Haus­halts ein­schließ­lich der sport­li­chen Aus­bil­dung im Ein­zel­un­ter­richt frei.

Für eine zuläs­sige Öff­nung die­ser Sport­an­la­gen gibt es strenge Vor­ga­ben. Dem­nach ist zwi­schen den Per­so­nen oder Per­so­nen­grup­pen auf den Anla­gen dau­er­haft ein Min­dest­ab­stand von fünf Metern ein­zu­hal­ten. Der Zugang ist sei­tens der Ver­ant­wort­li­chen zu beschrän­ken und zu kon­trol­lie­ren, um unzu­läs­sige Nut­zun­gen aus­zu­schlie­ßen und die Ein­hal­tung der Min­dest­ab­stände zu gewährleisten.

Die frei zugäng­li­chen Bolz­plätze und Ska­ter­an­la­gen der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf kön­nen diese zwin­gen­den Vor­aus­set­zun­gen der aktu­el­len Coro­naschutz­ver­ord­nung zur Öff­nung nicht erfül­len. Daher blei­ben die mehr als 76 öffent­li­chen Anla­gen im Stadt­ge­biet vor­erst geschlossen.

Die Stadt bit­tet dafür um Verständnis.