OB Dr. Ste­phan Kel­ler Foto: LOAKLBÜRO

 

Die vom Rat beschlos­sene Haus­halts­sat­zung für das Jahr 2021 mit ihren Anla­gen wurde bei der Bezirks­re­gie­rung ange­zeigt. Die mit­tel­fris­tige Ergeb­nis­pla­nung weist für die Plan­jahre ab 2022 nega­tive Jah­res­er­geb­nisse aus. Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler und Stadt­käm­me­rin Doro­thée Schnei­der haben am Mon­tag, 15. März, noch­mals bekräf­tigt, dass “die Stadt bis zum Jahr 2025 wie­der zu einem struk­tu­rell aus­ge­gli­che­nen Haus­halt zurück­keh­ren und trotz einer gesamt­wirt­schaft­lich schwie­ri­gen Aus­gangs­po­si­tion wei­ter inves­tie­ren will”.

Bei der Auf­stel­lung der Haus­halts­pläne für 2020 und 2021 sahen die Ent­wurfs­pla­nun­gen jeweils noch einen Aus­gleich vor. Der Jah­res­fehl­be­trag im nun auf­zu­stel­len­den Haus­halts­plan­ent­wurf 2022 in Höhe von rund 174 Mil­lio­nen Euro, aber auch die hohen nega­ti­ven Jah­res­er­geb­nisse in den Fol­ge­jah­ren, las­sen deut­lich erken­nen, dass Anstren­gun­gen unter­nom­men wer­den müs­sen, um wie­der einen struk­tu­rel­len Haus­halts­aus­gleich zu errei­chen. Trotz einer gesamt­wirt­schaft­lich schwie­ri­gen Zeit müs­sen dazu bereits ab dem Plan­jahr 2022 Ver­bes­se­run­gen für den Haus­halt gene­riert wer­den. Die Aus­gleichs­rück­lage ist mit einem Volu­men von rund 257,9 Mil­lio­nen Euro (Stich­tag 31.12.2019) begrenzt, und die Deckungs­lü­cke würde ohne Gegen­steue­rung immer größer.

Durch das NKF-COVID-19-Iso­lie­rungs­ge­setz ist vor­ge­ge­ben, dass Ver­bes­se­run­gen in den all­ge­mei­nen Deckungs­mit­teln (zum Bei­spiel Gewer­be­steuer) bis ein­schließ­lich 2024 grund­sätz­lich nicht zur Ergeb­nis­ver­bes­se­rung ange­rech­net wer­den dür­fen. Struk­tu­relle Ergeb­nis­ver­bes­se­run­gen außer­halb der all­ge­mei­nen Deckungs­mit­tel sind daher zwin­gend erforderlich.

Zur schritt­wei­sen Annä­he­rung an das Ziel eines struk­tu­rell aus­ge­gli­che­nen Haus­hal­tes wer­den in einem ers­ten Schritt Anstren­gun­gen in einer Grö­ßen­ord­nung von rund 104 Mil­lio­nen Euro für die Plan­jahre 2022 ff. erfor­der­lich. Die Höhe des Ver­bes­se­rungs­vo­lu­mens ist ein Kom­pro­miss aus dem erfor­der­li­chen Ein­spar­vo­lu­men und dem maxi­ma­len zumut­ba­ren Bei­trag aller Dezer­nate in die­ser aktu­ell schwie­ri­gen Zeit. Auf das Gesamt­vo­lu­men des Haus­halts macht dies rund 2,8 Pro­zent aus.

Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler betont: “Ich bleibe dabei, dass wir uns nicht aus der Krise her­aus­spa­ren, son­dern gerade jetzt inves­tie­ren. Kür­zun­gen nach der Rasen­mä­her­me­thode wird es dabei nicht geben. Bei Kli­ma­schutz, Bil­dung — hier ins­be­son­dere die Schu­len — sowie Infra­struk­tur­maß­nah­men wie Fahr­rad­wege und ÖPNV wird es keine maß­geb­li­chen Ein­spa­run­gen geben. Im Übri­gen soll der Aus­ga­ben­be­stand so prio­ri­siert wer­den, dass das Aus­ga­ben­ziel erreicht wird.”

Stadt­käm­me­rin Doro­thée Schnei­der ergänzt: “Die Erfah­rung hat gezeigt, dass die leis­tungs­starke Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf sol­che finan­zi­el­len Her­aus­for­de­run­gen meis­tern kann. Wir ste­hen am Anfang des Pro­zes­ses für die Haus­halts­auf­stel­lung 2022. Wir wer­den die genann­ten Vor­ga­ben mit der Haus­halts­ver­fü­gung in die Dezer­nate geben und am Ende gemein­sam eine gesamt­städ­ti­sche Ent­schei­dung treffen.”

 

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