Foto: LOKALBÜRO

 

Die Innen­tem­pe­ra­tur im Auto steigt an war­men Tagen sehr schnell an: Besit­zer soll­ten ihre Tiere daher nie­mals, auch nicht wenige Minu­ten, im Auto lassen

Das schöne Som­mer­wet­ter mit Tem­pe­ra­tu­ren weit über 20 Grad haben auch ihre Schat­ten­sei­ten: Sie sind eine Gefahr für Hunde und andere Haus­tiere, die im Auto aus­har­ren. Das Insti­tut für Ver­brau­cher­schutz und Vete­ri­när­we­sen der Stadt Düs­sel­dorf erin­nert an diese Gefah­ren für im Auto geblie­bene Vier­bei­ner, die ihre Besit­zer im ver­meint­lich siche­ren, wohl­tem­pe­rier­ten Auto zurück­ge­las­sen haben.

“Immer wie­der ver­ges­sen Hun­de­hal­ter, dass sie damit ihren vier­bei­ni­gen Lieb­ling unge­wollt in akute Lebens­ge­fahr brin­gen”, sagt Klaus Meyer, Lei­ter des Insti­tu­tes für Ver­brau­cher­schutz und Vete­ri­när­we­sen. “Extreme Tem­pe­ra­tu­ren füh­ren beim Hund sehr schnell zu einem Hitz­schlag. Es dro­hen Erbre­chen, Atem­not und Kreis­lauf­ver­sa­gen. Erste Anzei­chen sind ver­mehr­tes Hecheln, Unruhe oder auch Apa­thie. Von einem Hitz­schlag spricht man, wenn eine Kör­per­tem­pe­ra­tur von über 40 Grad erreicht ist. Man darf diese Gefahr ein­fach nicht unterschätzen.”

Eine Tem­pe­ra­tur von 40 Grad wird bereits bei einer Außen­tem­pe­ra­tur von 24 Grad erreicht — und zwar nach etwa 30 Minu­ten. Sind außen 30 Grad, wird es im Auto bereits nach rund 15 Minu­ten 40 Grad heiß oder noch wär­mer. Selbst bei ver­meint­lich gerin­gen 20 Grad Außen­tem­pe­ra­tur wer­den nach etwa einer Stunde im Innern des Wagens lebens­be­droh­li­che 46 Grad gemessen.

Auch im Schat­ten abge­stellte Fahr­zeuge sind kein geeig­ne­ter Auf­ent­halts­ort für Hunde. Die Son­nen­ein­strah­lung kann sich schon nach kur­zer Zeit ändern, sodass das Fahr­zeug in der pral­len Sonne steht. “Immer wie­der müs­sen Hunde von der Poli­zei oder dem Ord­nungs­amt aus die­ser Hit­ze­falle befreit wer­den. Das Fahr­zeug wird durch einen Schlüs­sel­dienst geöff­net, und der Hund wird in ein Tier­heim gebracht. Die Kos­ten hier­für trägt der Tier­hal­ter. Gegen die Besit­zer wird außer­dem wegen Ver­sto­ßes gegen das Tier­schutz­ge­setz ermit­telt”, sagt Klaus Meyer.

Wer ein Tier in Not im Auto bemerkt, sollte umge­hend die Poli­zei oder auch die Feu­er­wehr infor­mie­ren, um das Fahr­zeug öff­nen zu las­sen, falls der Fahr­zeug­hal­ter oder Fah­rer nicht schnell genug gefun­den wer­den kann. Das Insti­tut für Ver­brau­cher­schutz und Vete­ri­när­we­sen rät des­halb, den Hund lie­ber zu Hause zu las­sen oder einer zuver­läs­si­gen Per­son anzuvertrauen.