Durchsetzung des Verweilverbot Foto: LOKALBÜRO

Archiv­bild Poli­zei in der Alt­stadt Foto: LOKALBÜRO

 

50-Jäh­ri­ger ran­da­lierte — 56-jäh­ri­ger Unbe­tei­lig­ter wird gewalt­tä­tig — Inge­wahrs­am­nah­men — Blutproben

Gegen einen 50-jäh­ri­gen poli­zei­be­kann­ten Mann mit Wohn­sitz in Ber­lin wird seit ges­tern Abend wegen Volks­ver­het­zung und Wider­stands gegen Poli­zei­be­amte ermit­telt. Gegen einen zunächst unbe­tei­lig­ten 56-jäh­ri­gen Düs­sel­dor­fer wird in die­sem Zusam­men­hang eben­falls wegen Wider­stands ermit­telt. Er hatte bei dem Ein­satz als Unbe­tei­lig­ter einen ein­schrei­ten­den Beam­ten ange­grif­fen und leicht ver­letzt. Beide Män­ner muss­ten die Nacht im Poli­zei­ge­wahr­sam verbringen.

Um 19.25 Uhr wurde die Funk­streife der Inspek­tion Mitte zur Frei­treppe geru­fen, weil ein Mann dort vor zahl­rei­chen Alt­stadt­be­su­chern volks­ver­het­zende Äuße­run­gen von sich gab und Pla­kate mit dif­fu­sem poli­ti­schem Inhalt prä­sen­tierte. Der Mann zeigte sich bei Anspra­che unein­sich­tig und aggres­siv und sollte in Gewahr­sam genom­men wer­den. Als die Beam­ten mit dem Beschul­dig­ten den Strei­fen­wa­gen erreich­ten, leis­tete der 50-Jäh­rige Wider­stand und sollte gefes­selt wer­den. In die­sem Moment trat der unbe­tei­ligte 56-Jäh­rige her­vor und ver­setzte einem Beam­ten einen Faust­schlag. Beide Män­ner konn­ten über­wäl­tigt wer­den und mit Unter­stüt­zungs­kräf­ten in Gewahr­sam genom­men wer­den. Der 50-Jäh­rige stand offen­bar unter Dro­gen­ein­fluss. Der 56-Jäh­rige unter Alko­hol­ein­fluss. Bei­den wur­den Blut­pro­ben ent­nom­men. Der Beamte war nicht mehr dienst­fä­hig. Wegen der Gewich­tung der Straf­ten mit volks­ver­het­zen­dem Hin­ter­grund lie­gen die Ermitt­lun­gen beim Staats­schutz der Düs­sel­dor­fer Poli­zei. Der Ber­li­ner ist nach den vor­lie­gen­den Erkennt­nis­sen bereits mehr­fach bei gleich­ge­la­ger­ten Sach­ver­hal­ten aufgefallen.