Offi­zi­elle Post­karte Nr. 97, Japa­ni­sches Tee­haus auf der Kunst-und Gar­ten­bau-Aus­stel­lung in Düs­sel­dorf, 1904,©Hetjens – Deut­sches Kera­mik­mu­seum, Düsseldorf

 

Vom kur­zen Bahn­hofs­halt zum Japan-Zen­trum in Deutschland

Anläss­lich des 160-jäh­ri­gen Jubi­lä­ums der deutsch-japa­ni­schen Freund­schaft lädt das Het­jens — Deut­sches Kera­mik­mu­seum, Schul­straße 4, am Mitt­woch, 20. Okto­ber, 18.30 Uhr, zum Vor­trag: “Vom kur­zen Bahn­hofs­halt zum Japan-Zen­trum in Deutsch­land: 160 Jahre Düs­sel­dorf-Japan” von Ruth Jäschke, wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­te­rin am EKO-Haus der Japa­ni­schen Kul­tur, ein.

Als die Takeuchi-Mis­sion 1862 das Rhein­land besuchte, hielt sie sich, von Ein­hei­mi­schen neu­gie­rig bestaunt, nur rund zwei Stun­den zum Ein­neh­men einer Mahl­zeit am Bahn­hof Düs­sel­dorf auf, ehe sie nach Köln wei­ter­reiste. Erst rund 100 Jahre spä­ter ent­stand in Düs­sel­dorf – inzwi­schen Lan­des­haupt­stadt Nord­rhein-West­fa­lens – als “Schreib­tisch des Ruhr­ge­biets” all­mäh­lich eine umfang­rei­che japa­ni­sche Infra­struk­tur und die bis heute größte japa­ni­sche Gemeinde in Deutsch­land. Der Vor­trag beleuch­tet bekannte und weni­ger bekannte Sta­tio­nen die­ser Ent­wick­lung anhand zahl­rei­cher Bild­ma­te­ria­lien und ande­rer Zeit­zeug­nisse und ver­mit­telt einen kurz­wei­li­gen und viel­fäl­ti­gen Ein­blick in die deutsch-japa­ni­schen Bezie­hun­gen in und um Düsseldorf.

Der Vor­trag ist Teil des Begleit­pro­gramms zur aktu­el­len Stu­dio­aus­stel­lung “Im Tau des Mor­gens – High­lights japa­ni­scher Kera­mik aus 160 Jah­ren”, die noch bis zum 6. Februar 2022 zu sehen ist. Die Teil­nahme an der Ver­an­stal­tung ist kos­ten­los. Eine Anmel­dung ist tele­fo­nisch unter 0211–8994210 erfor­der­lich. Die Zahl der Teil­neh­men­den ist begrenzt.

Hin­weis: Das Het­jens ist diens­tags bis sonn­tags von 11 bis 17 Uhr sowie mitt­wochs bis 21 Uhr geöff­net. Der Ein­tritt beträgt fünf Euro, ermä­ßigt 2,50 Euro. Kin­der und Jugend­li­che bis 18 Jahre haben freien Ein­tritt. Sonn­tags ist der Ein­tritt für alle frei. Im Gebäude besteht die Pflicht zum Tra­gen einer medi­zi­ni­schen Maske. Für diese Ver­an­stal­tung gilt die “2G-Regel”: Für die Teil­nahme ist ein Nach­weis über eine voll­stän­dig abge­schlos­sene Imp­fung gegen COVID-19 oder über eine Gene­sung erfor­der­lich. Für den regu­lä­ren Muse­ums­be­such ist ein Test- oder Immu­ni­sie­rungs­nach­weis erfor­der­lich (3G).