Warn­streiks am Flug­ha­fen Foto: LOKALBÜRO

 

Auf­grund eines ganz­tä­gi­gen Streiks des Sicher­heits­per­so­nals, zu dem die Gewerk­schaft Verdi auf­ge­ru­fen hat, kommt es heute am Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fen zu Beein­träch­ti­gun­gen des Flug- und Abfer­ti­gungs­be­triebs. Flug­gäste müs­sen sich seit Betriebs­be­ginn auf erheb­li­che Ver­zö­ge­run­gen bei der Pas­sa­gier­kon­trolle ein­stel­len. Auch die Per­so­nal- und Waren­kon­trolle sowie wei­tere Sicher­heits­dienst­leis­tun­gen sind betrof­fen. Die Situa­tion im Ter­mi­nal ist aber ent­spannt. Der Aus­stand begann um 3:00 Uhr und soll nach Anga­ben der Gewerk­schaft bis 24:00 Uhr andau­ern. Die Air­lines haben bis­her für heute rund 80 Abflüge und 60 Ankünfte von und nach Düs­sel­dorf annul­liert. Ursprüng­lich hatte der Flug­ha­fen heute rund 280 Flug­be­we­gun­gen erwartet.

Der Zugang zu den Gates im Sicher­heits­be­reich erfolgt aktu­ell zen­tral über den Flug­steig A. War­tende Flug­gäste wer­den am Air­port regel­mä­ßig über die aktu­elle Sach­lage von Ser­vice­kräf­ten infor­miert. Alle Pas­sa­giere, die im Streik­zeit­raum einen Flug ab Düs­sel­dorf geplant haben, wer­den wei­ter­hin gebe­ten, sich vor Anreise zum Flug­ha­fen bei ihrer Flug­ge­sell­schaft oder dem Rei­se­ver­an­stal­ter über den aktu­el­len Stand ihres Flu­ges zu infor­mie­ren. Pas­sa­giere wer­den zudem gebe­ten, ihr Hand­ge­päck auf ein Mini­mum zu redu­zie­ren, um die Kon­trol­len zu beschleu­ni­gen. Im Rah­men der ver­füg­ba­ren Kapa­zi­tä­ten wird Hand­ge­päck durch die Air­lines eingecheckt.

Die Pas­sa­gier­kon­trolle ist eine hoheit­li­che Sicher­heits­auf­gabe des Staa­tes. Das Per­so­nal an den Pas­sa­gier­kon­troll­stel­len, die so genann­ten Luft­si­cher­heits­as­sis­ten­ten, sind Ange­stellte eines pri­va­ten Sicher­heits­dienst­leis­ters, die im Auf­trag der Bun­des­po­li­zei die Kon­trol­len der Flug­gäste über­neh­men. Die Kon­trolle von Mit­ar­bei­tern und Waren an der Luft­si­cher­heits­grenze ist Auf­gabe des Flug­ha­fen­be­trei­bers und wird von einem Dienst­leis­ter übernommen.

Der Flug­ha­fen ist nicht Tarif­part­ner, son­dern ledig­lich die Arbeits­stätte, an der der Arbeits­kampf aus­ge­tra­gen wird.