Archiv­bild Deut­sche Oper am Rhein Foto: LOKALBÜRO

 

Die Aus­lo­bung des Wett­be­werbs soll im drit­ten Quar­tal 2022 in die poli­ti­schen Gre­mien ein­ge­bracht werden

Der Düs­sel­dor­fer Stadt­rat hat in sei­ner Sit­zung am Don­ners­tag, 7. April, beschlos­sen, dass die Lan­des­haupt­stadt einen städ­te­bau­li­chen Wett­be­werb für das Pro­jekt “Opern­haus der Zukunft” initi­iert. Der inter­na­tio­nale Wett­be­werb soll für die Stand­orte Hein­rich-Heine-Allee 16a und Am Wehr­hahn 1 gemein­sam durch­ge­führt wer­den, um kon­krete pla­ne­ri­sche Ent­würfe für beide Stand­orte zu erhal­ten. Auf Basis die­ser Ideen und im Zusam­men­spiel aller wich­ti­gen Fak­to­ren soll anschlie­ßend eine Ent­schei­dung für einen Stand­ort für das Opern­haus der Zukunft getrof­fen wer­den. Hier­bei soll auch wie­der die Stadt­ge­sell­schaft durch eine beglei­tende Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung ein­ge­bun­den wer­den. Es sind ver­schie­dene Infor­ma­ti­ons- und Dia­log­for­mate vor­ge­se­hen, um mög­lichst viele Düs­sel­dor­fe­rin­nen und Düs­sel­dor­fer mit einzubeziehen.

Inter­na­tio­na­ler Wettbewerb
Die Aus­lo­bung des Wett­be­werbs soll im drit­ten Quar­tal 2022 in die poli­ti­schen Gre­mien ein­ge­bracht und im Anschluss ver­öf­fent­licht wer­den, sodass eine Stand­ort­ent­schei­dung für das erste Quar­tal 2023 ange­strebt wird. Als Grund­lage für den inter­na­tio­na­len städ­te­bau­li­chen Wett­be­werb sol­len unter ande­rem neben den sehr indi­vi­du­el­len städ­te­bau­li­chen Bedin­gun­gen der Stand­orte die erar­bei­te­ten Anfor­de­run­gen an das über­ar­bei­tete Raum- und Funk­ti­ons­pro­gramm sowie die Ergeb­nisse und Ziele aus dem bis­he­ri­gen Öffent­lich­keits­ver­fah­ren die­nen. Die Teil­neh­men­den wer­den auf­ge­for­dert, diese Rah­men­be­din­gun­gen auf den Stand­or­ten abzu­bil­den und fort­zu­schrei­ben sowie die Visio­nen “Opern­haus der Zukunft” und “Oper für alle” als Archi­tek­ten und Thea­ter­fach­pla­ner aus­zu­bauen. In der ers­ten Phase sol­len 20 Archi­tek­tur­bü­ros in einem gemein­sa­men Ver­fah­ren für beide Stand­orte einen städ­te­bau­lich-funk­tio­na­len Ent­wurf erstellen.

Betei­li­gung der Düs­sel­dor­fe­rin­nen und Düsseldorfer
Mit der Rats­ent­schei­dung wurde die Erar­bei­tung und Umset­zung einer wei­te­ren Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung zum “Opern­haus der Zukunft” beauf­tragt. Infor­ma­tio­nen und Ver­an­stal­tun­gen sol­len den Pla­nungs­pro­zess beleuch­ten, Fak­ten trans­pa­rent machen und Fra­gen zum Sach­stand auf­grei­fen. Das geplante Pro­fil des neuen Opern­hau­ses — künf­tig “mehr als eine Oper” zu sein — und die Pro­jekt­ent­wick­lung sol­len zudem künf­tig in einem Pro­jekt­bei­rat mit Inter­es­sen­grup­pen aus den Berei­chen Kul­tur, Gesell­schaft und Städ­te­bau dis­ku­tiert wer­den. Die Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung soll so ange­legt wer­den, dass Inter­es­sierte die Mög­lich­keit erhal­ten, die Stand­ort­ent­schei­dung und die kon­zep­tio­nel­len Eck­punkte für die neue Wir­kungs­stätte der Deut­schen Oper am Rhein nach­zu­voll­zie­hen. Diese zweite Phase der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung soll par­al­lel zum städ­te­bau­li­chen Wett­be­werb erfol­gen. Auf www.dialog-opernhaus-duesseldorf.de sol­len wei­ter­hin alle For­mate und Ter­mine recht­zei­tig ange­kün­digt wer­den — auf der Web­site sind zudem die Ergeb­nisse aus der ers­ten Phase der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung 2021 nachzulesen.

Zudem beschloss der Rat, dass auf­su­chende, auch stadt­teil­be­zo­gene sowie krea­tive und künst­le­ri­sche Metho­den und For­mate zur Anwen­dung kom­men sol­len, um Bür­ge­rin­nen und Bür­ger aller Alters­stu­fen und Akteu­rin­nen und Akteure der Musik‑, Ver­an­stal­tungs- und Kunst- und Kul­tur­szene zu betei­li­gen. Die Aus­wahl der mit der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung zu beauf­tra­gen­den Agentur/ggf. den zu beauf­tra­gen­den Agen­tu­ren soll in enger Abstim­mung mit der Klei­nen Kom­mis­sion “Opern­haus der Zukunft” unter Berück­sich­ti­gung von Erfah­run­gen und Refe­ren­zen bei öffent­li­chen Betei­li­gungs­pro­zes­sen zu Kul­tur­the­men und mul­ti­funk­tio­na­len Nut­zun­gen von Gebäu­den erfol­gen. Die abschlie­ßen­den Ergeb­nisse der neuen Phase der Betei­li­gung sol­len als Ergän­zung zu den bis­her erar­bei­te­ten Aspek­ten für ein “Mehr als eine Oper” bis zum sich an den städ­te­bau­li­chen Wett­be­werb anschlie­ßen­den Rea­li­sie­rungs­wett­be­werb vor­lie­gen, damit diese Aspekte in der Pla­nung berück­sich­tigt wer­den können.

Hin­ter­grund
Nach­dem der Rat der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf im Dezem­ber 2021 den Grund­satz­be­schluss zum Neu­bau des Opern­hau­ses gefasst und somit den Grund­stein für diese Groß­pro­jekt gelegt hat, geht es bei den nächs­ten Schrit­ten nun um die Stand­ort­frage. In einer ers­ten Pro­jekt­phase wur­den nach Prü­fun­gen der Ver­wal­tung und unter Ein­be­zie­hung der Ergeb­nisse der Bür­ger­be­tei­li­gung zwei Stand­orte für einen Neu­bau iden­ti­fi­ziert, die nach dem Grund­satz­be­schluss des Rates fokus­siert betrach­tet wer­den: das städ­ti­sche Grund­stück an der Hein­rich-Heine-Allee sowie der Stand­ort Am Wehr­hahn 1. Anschlie­ßend wur­den unter Ein­be­zie­hung der Fachäm­ter, der Oper sowie exter­ner Büros die städ­te­bau­lich-funk­tio­na­len Aspekte und Stadt­ent­wick­lungs­po­ten­tiale der bei­den Stand­orte näher betrach­tet. Dabei wurde ersicht­lich, dass nur mit einem für beide Stand­orte gleich aus­ge­leg­ten wett­be­werb­li­chen Ver­fah­ren eine Ent­schei­dungs­grund­lage her­bei­ge­führt wer­den kann. In der ers­ten Pro­jekt­phase konnte noch nicht die gesamte Band­breite des archi­tek­to­nisch-städ­te­bau­lich Mög­li­chen betrach­tet wer­den, um zum jet­zi­gen Zeit­punkt eine fun­dierte Ent­schei­dung tref­fen zu kön­nen. Im Sinne der Trans­pa­renz und der Betei­li­gung will die Ver­wal­tung die Ent­schei­dung daher mit dem städ­te­bau­li­chen Wett­be­werb auf eine noch brei­tere Basis stellen.

Damit wird die Stand­ort­ent­schei­dung nicht, wie ursprüng­lich geplant, im 1. Quar­tal 2022 getrof­fen. Nach dem nun beschlos­se­nen Ver­fah­ren ist die Stand­ort­ent­schei­dung für das 1. Quar­tal 2023 vor­ge­se­hen. Der städ­te­bau­li­che Wett­be­werb führt aller­dings nicht zu einem Zeit­ver­lust im Pro­jekt, da par­al­lel die ohne­hin für einen Rea­li­sie­rungs­wett­be­werb not­wen­di­gen Unter­la­gen erar­bei­tet und abge­stimmt wer­den. Dazu zäh­len unter ande­rem die jewei­li­gen Raum­qua­li­tä­ten an Aus­stat­tung und Raum­klima, die ver­kehrs­tech­ni­schen Belange sowie die wirt­schaft­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen für die bei­den Standorte.