Neue All­ge­mein­ver­fü­gung gilt ab Mon­tag, 9. Mai

Die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf hat auf­grund der wei­ter­hin hohen Infek­ti­ons­zah­len eine neue All­ge­mein­ver­fü­gung erlas­sen, die in städ­ti­schen Ver­wal­tungs­ge­bäu­den und Kul­tur­in­sti­tu­ten das Tra­gen einer medi­zi­ni­schen Maske vor­schreibt. Die All­ge­mein­ver­fü­gung ist ab Mon­tag, 9. Mai, gül­tig. Besu­che­rin­nen und Besu­cher wer­den durch Schil­der vor Betre­ten der städ­ti­schen Gebäude auf die Mas­ken­pflicht hingewiesen.

Noch nicht schul­pflich­tige Kin­der sowie Per­so­nen, die aus medi­zi­ni­schen Grün­den keine sol­chen Mas­ken tra­gen kön­nen, sind von der Mas­ken­pflicht aus­ge­nom­men. Sie müs­sen aber auf Ver­lan­gen einen Nach­weis vor­le­gen kön­nen. Neben den Dienst­ge­bäu­den der Ver­wal­tung, in wel­chen Bür­ger­ser­vices ange­bo­ten wer­den, gilt die Mas­ken­pflicht auch für Kul­tur­ein­rich­tun­gen wie städ­tisch betrie­bene Thea­ter und Museen. Für Kin­der­ta­ges­stät­ten und Schu­len gel­ten die Regeln des Landes.

Die neue All­ge­mein­ver­fü­gung ist online unter www.duesseldorf.de/bekanntmachungen ver­öf­fent­licht und gilt bis zum 15. Mai 2022. Die Stadt prüft die Ent­wick­lung des Infek­ti­ons­ge­sche­hens ste­tig und ent­schei­det situa­ti­ons­be­dingt über eine Anpas­sung oder Auf­he­bung der Allgemeinverfügung.