Düs­sel­dorf hat jetzt ein Außen­ko­lum­ba­rium. Bei­geord­ne­ter Jochen Kral und Andrea Baum, stellv. Abtei­lungs­lei­te­rin Fried­höfe und Kre­ma­to­rium, bei der offi­zi­el­len Eröff­nung des Kolum­ba­ri­ums auf dem Fried­hof Heerdt,©Landeshauptstadt Düsseldorf/Ingo Lammert

 

In die Urnen­wand des Heerd­ter Fried­hofs sind 81 Kam­mern ein­ge­las­sen, die jeweils Platz für bis zu zwei Urnen bieten

Düs­sel­dorf hat jetzt ein Außen­ko­lum­ba­rium. Mit der neuen Urnen­wand geht auf dem Fried­hof Heerdt ein beson­de­res und pfle­ge­freies Bestat­tungs­an­ge­bot in Betrieb. Bei­geord­ne­ter Jochen Kral und Gar­ten­amts­lei­te­rin Doris Tör­kel haben das Kolum­ba­rium am Mitt­woch, 1. Juni, gemein­sam mit Kol­le­gen der Fried­hofs­ver­wal­tung offi­zi­ell eröffnet.

“Das städ­ti­sche Außen­ko­lum­ba­rium in Heerdt ist das erste sei­ner Art in Düs­sel­dorf und zugleich ein beson­de­res Ange­bot auf dem ein­zi­gen links­rhei­ni­schen Fried­hof. Die Stadt ant­wor­tet damit auf einen Wan­del in der Bestat­tungs­kul­tur. Die Nach­frage nach pfle­ge­freien Bestat­tungs­for­men, in denen Trau­ernde zugleich einen stil­vol­len Ort der Erin­ne­rung fin­den, steigt. Um die­sem Wunsch gerecht zu wer­den, arbei­tet das Garten‑, Fried­hofs- und Forst­amt kon­ti­nu­ier­lich daran, das Bestat­tungs­an­ge­bot zu erwei­tern”, sagt Bei­geord­ne­ter Jochen Kral.

Doris Tör­kel, Lei­te­rin des Garten‑, Fried­hofs- und Forst­amts ergänzt: “Das Kolum­ba­rium liegt in ruhi­ger park­ar­ti­ger Atmo­sphäre auf dem his­to­ri­schen Teil des Heerd­ter Fried­hofs. In die Urnen­wand sind 81 Kam­mern ein­ge­las­sen, die jeweils Platz für bis zu zwei Urnen bie­ten. Die hoch­wer­tige Grab­stätte ver­fügt außer­dem über eine Abla­ge­flä­che für Blu­men und Grab­bei­ga­ben sowie Sitz­ge­le­gen­hei­ten zum Innehalten.”

Damit eine Bei­set­zung im Kolum­ba­rium statt­fin­den kann, ist eine Kre­mie­rung nötig. Die Asche wird danach in eine Urne gefüllt und in einer Kam­mer des Kolum­ba­ri­ums bei­gesetzt, die mit einer Stein­platte ver­schlos­sen wird. Sie kann nach einem vor­ge­ge­be­nen Rah­men indi­vi­du­ell von einem Stein­metz gestal­tet wer­den – etwa mit den Namen der ver­stor­be­nen Per­son, ihrem Geburts- und Todes­tag, Sym­bo­len und einer Grabschrift.

Die Urnen­kam­mern wer­den ab sofort als Wahl­grab­stät­ten mit 30 Jah­ren Nut­zungs­recht ange­bo­ten. Anschlie­ßend kann die Nut­zungs­zeit ver­län­gert wer­den. Nach Ablauf der Nut­zungs­zeit wird die Asche der Ver­stor­be­nen auf einem Ewig­keits­feld bei­gesetzt. Das Nut­zungs­recht für eine Urnen­ni­sche kos­tet 2.026,50 Euro. Dazu kom­men Kos­ten in Höhe von 408,52 Euro für die Bei­set­zung. Ansprech­part­ner ist die Fried­hofs­ver­wal­tung, erreich­bar unter der Tele­fon­num­mer 0211–501835.

Das Kolum­ba­rium befin­det sich auf dem Feld N im west­li­chen Teil des Fried­hofs. Den Bau des Gedenk­plat­zes haben Aus­zu­bil­dende des Garten‑, Fried­hofs- und Forst­amts der Stadt Düs­sel­dorf übernommen.