In der Mitt­woch­nacht rückte die Feu­er­wehr zu einem aus­ge­lös­ten Rauch­mel­der in einer Wohn­an­lage auf der Haus-Endt-Straße an. Beim Ein­tref­fen an der Ein­satz­stelle war der Warn­ton des Mel­ders deut­lich zu hören. Als die Ein­satz­kräfte in die bereits ver­rauchte Woh­nung vor­dran­gen, fan­den sie die Bewoh­ner schla­fend im Bett vor. Bei der Ret­tung und der anschlie­ßen­den ret­tungs­dienst­li­chen Unter­su­chung der Per­so­nen stellte sich her­aus, dass diese gehör­los waren und den Alarm nicht wahr­ge­nom­men hat­ten. Beide Geret­te­ten blie­ben unverletzt.

In den Nacht­stun­den mel­dete eine Nach­ba­rin über die Not­ruf­num­mer 112 einen aus­ge­lös­ten Rauch­mel­der in einer Wohn­an­lage in Urden­bach. Als nur wenige Minu­ten spä­ter die ers­ten Ein­satz­kräfte ein­tra­fen, teilte die Mel­dende dem Ein­satz­lei­ter mit, dass sich in der Woh­nung noch zwei Per­so­nen auf­hal­ten wür­den. Dar­auf­hin wurde umge­hend eine Men­schret­tung ein­ge­lei­tet indem Ein­satz­kräfte gewalt­sam in die Woh­nung ein­dran­gen. Die Woh­nung war durch ein bren­nen­des Blu­men­ge­steck bereist ver­raucht. Wäh­rend ein Trupp das Gesteck mit einem Klein­lösch­ge­rät löschen konnte, fand der zweite Trupp die Bewoh­ner schla­fend im Bett vor. Beide Per­so­nen wur­den durch die Ein­satz­kräfte geweckt und ins Freie gebracht wo Not­fall­sa­ni­tä­ter diese auf eine Rauch­gas­ver­gif­tung unter­such­ten. Dabei stellte sich her­aus, dass die Pati­en­ten gehör­los waren und den Alarm des Rauch­mel­ders nicht wahr­neh­men konn­ten. Anschlie­ßend wurde die Woh­nung mit­tels Hoch­leis­tungs­lüf­ter vom Rauch befreit. Die Bewoh­ner blie­ben unver­letzt und konn­ten in ihre Woh­nung zurück­keh­ren. Nur der Acht­sam­keit der Nach­ba­rin, wel­che den Warn­ton des Mel­ders wahr­ge­nom­men hatte, ist zu ver­dan­ken, dass das gehör­lose Pär­chen unver­letzt blieb und es zu kei­ner Brand­aus­brei­tung kam. Nach rund 60 Minu­ten fuh­ren die letz­ten der rund 50 Ein­satz­kräfte zu ihren Stand­or­ten zurück.

Neben der Instal­la­tion von han­dels­üb­li­chen Rauch­mel­dern, emp­fiehlt die Feu­er­wehr bei einer Hör­be­hin­de­rung, die Instal­la­tion von Rauch­mel­dern spe­zi­ell für Gehör­lose. Diese Mel­der war­nen Bewoh­ner neben dem typi­schen “Piep­ton” zusätz­lich über grelle Licht­blitze. Zudem kön­nen, je nach Aus­füh­rung, einige Modelle mit einem Vibra­ti­ons­alarm am Bett­rah­men, an der Matratze oder im Kopf­kis­sen ver­bun­den werden.