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Bis zu 40 Ein­satz­kräfte beu­gen Falsch­par­ken in angren­zen­den, gesperr­ten Wohn­ge­bie­ten vor

Nach einer lan­gen pan­de­mie­be­ding­ten Zwangs­pause fin­det die “Größte Kir­mes am Rhein” von Frei­tag, 15. Juli, bis Sonn­tag, 24. Juli, wie­der statt. Die Ver­kehrs­über­wa­chung des Ord­nungs­am­tes ist mit bis zu 40 Kräf­ten in den angren­zen­den Wohn­ge­bie­ten gegen Falsch­par­ker im Ein­satz. Ziel ist es, durch ein opti­mier­tes Ver­kehrs­kon­zept die Ein­schrän­kun­gen für den Auto­ver­kehr und die Anwoh­ner mög­lichst gering zu hal­ten. Damit die Zahl der Fremd­par­ker in den an die Kir­mes angren­zen­den Wohn­ge­bie­ten so gering wie mög­lich bleibt, sind diese für den Indi­vi­du­al­ver­kehr gesperrt.

Die Zufahrt ist nur über neun Ein­lass­stel­len mög­lich. Das Sperr­ge­biet wird von den Stra­ßen Rhein­al­lee, Kai­ser-Wil­helm-Ring, Kai­ser-Fried­rich-Ring, An der Apfel­weide, Arnulf­straße, Lan­ker Straße und Bel­sen­straße umgrenzt. Von mon­tags bis frei­tags in der Zeit von 15 bis 23 Uhr und an den Wochen­en­den von 13 bis 23 Uhr dür­fen dort nur die Fah­rer der Fahr­zeuge pas­sie­ren, die über eine Durch­fahr­ge­neh­mi­gung ver­fü­gen. Einige Ein­lass­stel­len, wie bei­spiels­weise an der Düs­sel­dor­fer Straße / Ober­kas­se­ler Straße, erfor­dern wegen des star­ken Fahr­zeug­auf­kom­mens einen beson­ders hohen Personaleinsatz.

Im Laufe der Zeit hat es sich bewährt, dass Anwoh­ner, die Besuch erwar­ten, den Ord­nungs­kräf­ten recht­zei­tig die Kenn­zei­chen von Fahr­zeu­gen ihrer Gäste für das jewei­lige Datum mel­den. Diese Kenn­zei­chen wer­den auf­ge­lis­tet. Anhand die­ser Lis­ten kön­nen die Fahr­zeuge ohne den ansons­ten not­wen­di­gen Prüf­auf­wand an den Kon­troll­stel­len sofort durch­ge­las­sen wer­den. Dadurch kön­nen unnö­tige Rück­staus ver­mie­den wer­den. Nicht-Berech­tigte, auch mit noch so phan­ta­sie­vol­len Aus­re­den, haben an den Ein­lass­stel­len keine Chance, teilt das Ord­nungs­amt mit. Dar­über hin­aus wer­den Poli­zei und Ord­nungs­amt dar­auf ach­ten, dass nicht ent­ge­gen der Fahrt­rich­tung von Ein­bahn­stra­ßen in die Wohn­ge­biete ein­ge­fah­ren wird oder sich Kir­mes­be­su­cher an den Kon­troll­stel­len “vor­bei­mo­geln”.

Die Ver­kehrs­über­wa­chung emp­fiehlt drin­gend, mit öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln anzu­rei­sen, um den Kir­mes­be­such mög­lichst stress­frei zu gestal­ten. Um den Auto­fah­rern die Park­platz­su­che zu erleich­tern, wer­den diese durch Beschil­de­run­gen zu den Mes­se­park­plät­zen gelei­tet. Dort wird wie in den Jah­ren zuvor ein Pen­del­bus durch die Rhein­bahn ein­ge­rich­tet. Der Park­platz kos­tet pro Fahr­zeug 15 Euro und beinhal­tet für alle Mit­in­sas­sen ein Ticket für den Pen­del­bus für die Hin- und Rück­fahrt zur Kirmes.