Mas­ken­pflicht im öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln Foto: LOKALBÜRO

 

Das Tra­gen von medi­zi­ni­schen Mas­ken ist der beste Schutz vor Anste­ckung in der andau­ern­den Corona-Pan­de­mie. Daher gilt wei­ter­hin die durch die Lan­des­re­gie­rung Nord­rhein-West­fa­lens erlas­sene Pflicht zum Tra­gen von medi­zi­ni­schen Mas­ken in Bus­sen und Bah­nen. Ange­sichts der der­zeit stei­gen­den Infek­ti­ons­zah­len und einer gleich­zei­tig zurück­ge­hen­den Bereit­schaft eini­ger Fahr­gäste, sich an diese Vor­gabe zu hal­ten, ver­stärkt die Rhein­bahn die Kon­trol­len in ihren Fahr­zeu­gen ab Mon­tag, 15. August.

Wer in Bus­sen und Bah­nen den medi­zi­ni­schen Mund-Nasen-Schutz nicht oder falsch trägt, nimmt gemäß der Corona-Schutz­ver­ord­nung des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len seit dem 14. August 2020 ein Buß­geld in Höhe von 150 Euro in Kauf. In den U‑Bahnhöfen der Rhein­bahn muss keine medi­zi­ni­sche Maske mehr getra­gen werden.

Mit der Ver­stär­kung der Kon­trol­len trägt die Rhein­bahn zum Schutz ihrer eige­nen Mit­ar­bei­ten­den sowie der gro­ßen Mehr­heit der Fahr­gäste, die die Mas­ken­pflicht eigen­ver­ant­wort­lich umset­zen, bei.

In letz­ter Zeit konnte viel­fach beob­ach­tet wer­den, das sowohl in den U‑Bahn Sta­tio­nen als auch in den Bah­nen viele Fahr­gäste ohne Maske unter­wegs waren.