Ein Sym­bol­bild des gelän­de­gän­gi­gen Kran­ken­wa­gens der Feu­er­wehr Düs­sel­dorf, des soge­nann­ten San-Wolf.

 

Kurz vor 14:00 Uhr ver­un­fallte eine ca. 55-jäh­rige Rei­te­rin zwi­schen Hub­bel­rath und Mett­mann. Die Rei­te­rin fiel von ihrem Pferd, ver­letzte sich dabei schwer an der Schul­ter und kam ohne Hilfe nicht mehr aus dem Dickicht. Ihr Beglei­ter ver­stän­digte über Not­ruf den Ret­tungs­dienst. Auf­grund der Schil­de­rung des Anru­fers alar­mierte die Leit­stelle einen Ret­tungs­wa­gen, den Not­arzt, ein Lösch­fahr­zeug sowie den an der Wache in Ger­res­heim sta­tio­nier­ten gelän­de­gän­gi­gen Krankenwagen.

Wäh­rend sich die Besat­zung des Ret­tungs­wa­gens zu Fuß den Weg zum Unfall­ort bahnte, konnte der Gelände-Kran­ken­wa­gen den rund 500 Meter wei­ten Wald­weg bis unter­halb der Unfall­stelle anfah­ren. Die Ret­tungs­kräfte muss­ten danach noch einen rund 200 Meter lan­gen Abstieg hin­un­ter­stei­gen, um die Ver­letzte zu erreichen.

Nach der Erst­ver­sor­gung vor Ort wurde die Frau mit­tels Schleif­korb­trage zum Gelände-Kran­ken­wa­gen getra­gen. Die­ser über­nahm den Trans­fer zum war­ten­den Ret­tungs­wa­gen, mit dem die Ver­letzte in ein Kran­ken­haus gebracht wurde.