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Ein­woh­ner­mel­de­äm­ter müs­sen Daten liefern/Bundesweiter Mel­de­da­ten­ab­gleich noch im Jahr 2022

Die Ein­woh­ner­mel­de­äm­ter sind ver­pflich­tet, alle vier Jahre die Daten der voll­jäh­ri­gen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger dem Bei­trags­ser­vice von ARD, ZDF und Deutsch­land­ra­dio für einen Abgleich zur Ver­fü­gung zu stel­len (§11 Abs. 5 Rund­funk­bei­trags­staats­ver­trag). Ein Wider­spruch gegen die Wei­ter­gabe die­ser Daten ist gesetz­lich nicht vor­ge­se­hen und daher nicht möglich.

Im Rah­men des Abgleichs soll geklärt wer­den, für wel­che Woh­nun­gen bis­lang kein Rund­funk­bei­trag gezahlt wird. Lässt sich eine voll­jäh­rige Per­son kei­ner bereits beim Bei­trags­ser­vice ange­mel­de­ten Woh­nung zuord­nen, nimmt der Bei­trags­ser­vice per Brief Kon­takt auf. Die ers­ten Schrei­ben wer­den vom Bei­trags­ser­vice vor­aus­sicht­lich ab dem 10. Januar 2023 versendet.

“Anträge auf Befrei­ung von der Rund­funk­ge­büh­ren­pflicht müs­sen direkt beim Bei­trags­ser­vice gestellt wer­den. Dies ist nicht in den Bür­ger­bü­ros mög­lich”, erläu­tert Britta Zur, Bei­geord­nete für den Bür­ger­ser­vice und Sport, die Zuständigkeiten.

Der Bei­trags­ser­vice hat unter rundfunkbeitrag.de/meldedaten alle erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen und For­mu­lare zum Abruf zusammengestellt.