Sicher­ge­stellte Spiel­zeug­waffe Foto: Bundespolizei

 

Im Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof kam es am Frei­tag­nach­mit­tag (10. Novem­ber), um 17.40 Uhr, zu einer Bedro­hung durch einen Mann (20) gegen­über meh­re­ren Rei­sen­den. Er zielte mit einer Spiel­zeug­waffe auf sie. Mit­ar­bei­ter der DB Sicher­heit stell­ten den Mann und Beamte der Bun­des­po­li­zei sicher­ten die Anscheins­waffe. Der 20-Jäh­rige wurde in eine psych­ia­tri­sche Ein­rich­tung übergeben.

Ein Zeuge mel­dete sich auf der Wache der Bun­des­po­li­zei am Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof und berich­tete von einem jun­gen Mann, der im Bahn­hof mit einer Waffe auf Rei­sende zie­len soll. Beamte der Bun­des­po­li­zei eil­ten in den Haupt­bahn­hof, um den Tat­ver­däch­ti­gen zu stel­len. Mit­ar­bei­ter der DB Sicher­heit hat­ten den Mann bereits gestellt und über­ga­ben ihn an die Bun­des­po­li­zei. Zeit­gleich wurde eine Video­aus­wer­tung im Haupt­bahn­hof ver­an­lasst. Der Aus­wer­tung konnte ent­nom­men wer­den, dass der 20-jäh­rige Syrer die Waffe in der rech­ten Hand führte und mehr­fach auf Rei­sende rich­tete. In einem Dro­ge­rie­markt bedrohte er eben­falls Kunden.

Bun­des­po­li­zis­ten stell­ten die Anscheins­waffe sicher. Ein Atem­al­ko­hol­test ergab einen Wert von 0,5 Pro­mille. Da der junge Mann nicht zugäng­lich war und einen ver­wirr­ten Ein­druck machte, ent­schie­den das Ord­nungs­amt sowie ein Poli­zei­arzt, dass der Mann zunächst in einer psych­ia­tri­schen Ein­rich­tung unter­ge­bracht wer­den muss.

Gegen den Mann wurde ein Straf­ver­fah­ren wegen der Bedro­hung sowie ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wegen des Ver­sto­ßes gegen das Waf­fen­ge­setz eingeleitet.