Eis­lei­tern Foto: LOKALBÜRO

 

An den Gewäs­sern in den Parks der nord­rhein-west­fä­li­schen Lan­des­haupt­stadt wur­den in den ver­gan­ge­nen Tagen meh­rere Eis­lei­tern mut­wil­lig zer­stört, die dazu die­nen, Men­schen in Not aus gefro­re­nen Gewäs­sern zu ret­ten. Die drei­ein­halb Meter lan­gen Holz­lei­tern, signal­gelb gestri­chen, sind eine lebens­wich­tige Ret­tungs­aus­rüs­tung, um bei Eis­un­fäl­len schnell Hilfe leis­ten zu können.

Die unbe­kann­ten Täter haben nicht nur einige der Eis­lei­tern zer­bro­chen, son­dern sie auch weit auf die Eis­flä­chen gesto­ßen. Die­ses gefähr­li­che Vor­ge­hen gefähr­det nicht nur das Leben der­je­ni­gen, die in Not gera­ten könn­ten, son­dern stellt auch eine Straf­tat dar. In der Ver­gan­gen­heit wur­den ähn­li­che Fälle von Van­da­lis­mus gemel­det, dar­un­ter Dieb­stähle und zweck­ent­frem­dete Nut­zung der lebens­ret­ten­den Ausrüstung.

Die Stadt Düs­sel­dorf appel­liert drin­gend an die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die Eis­lei­tern an den vor­ge­se­he­nen Stand­or­ten intakt zu las­sen. Die Lei­tern ermög­li­chen eine siche­rere Ber­gung von Per­so­nen, die in gefro­re­nen Gewäs­sern in Not gera­ten sind, da sich das Kör­per­ge­wicht gleich­mä­ßig auf das brü­chige Eis verteilt.

Ins­ge­samt hat die Stadt etwa 40 Eis­lei­tern an Gewäs­sern in öffent­li­chen Grün­an­la­gen auf­ge­stellt, dar­un­ter am Kai­ser­teich, am Schwa­nen­spie­gel, am Spee’schen Gra­ben, Kö-Gra­ben sowie an der Lands­krone. Wei­tere Stand­orte befin­den sich an Wei­hern im Süd­park, Ost­park, Zoo­park, IHZ-Park, Eller und Ben­ra­ther Schloss­park. An allen Stand­or­ten sind zudem infor­ma­tive Tafeln ange­bracht, die auf die Gefahr hinweisen.

Die Stadt­ver­wal­tung ruft die Bür­ger dazu auf, feh­lende oder beschä­digte Eis­lei­tern umge­hend zu mel­den. Dies kann per E‑Mail an gartenamt@duesseldorf.de oder tele­fo­nisch unter 0211–8994800 erfol­gen. Die Zer­stö­rung die­ser lebens­ret­ten­den Ein­rich­tun­gen wird nicht nur straf­recht­lich ver­folgt, son­dern gefähr­det auch das Leben der­je­ni­gen, die im Ernst­fall auf schnelle Ret­tung ange­wie­sen sind.