Grün­pfeil für Rad­fah­rer Foto: ©Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf, Amt für Verkehrsmanagement

Erste grüne Pfeile nur für Rad­fah­rer sind angebracht/Verkehrsversuch läuft bis Anfang 2020

Erste Grün­pfeil­schil­der für Rad­fah­rer, die rechts abbie­gen wol­len, sind inzwi­schen an den Kreu­zun­gen Prinz-Georg-Stra­ße/­Va­ge­des­straße und Karolingerstraße/Aachener Straße ange­bracht wor­den. Das Amt für Ver­kehrs­ma­nage­ment hat die Grün­pfeile für die Rad­ler im Rah­men eines Pilot­ver­su­ches der Bun­des­an­stalt für Stra­ßen­we­sen (BASt) aufgestellt.

Im Ein­zel­nen wur­den die Grün­pfeile instal­liert an der

  • Prinz-Georg-Stra­ße/­Va­ge­des­straße, aus Rad­fahr­strei­fen auf Radfahrstreifen,
  • Vage­des­straße (Ost)/Prinz-Georg-Straße (Nord), aus Rad­fahr­strei­fen auf Radweg
  • Karo­lin­ger­straße, süd­li­che Fahrbahn/Aachener Straße (Süd), aus Mischverkehr/Radaufstellstreifen auf Rad­fahr­strei­fen und
  • Aache­ner Straße (beide Fahrtrichtungen)/Karolingerstraße, aus Rad­fahr­strei­fen auf Mischverkehr.

Die BASt hat den Pilot­ver­such im Auf­trag des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Ver­kehr und digi­tale Infra­struk­tur (BMVI) initi­iert, um zu unter­su­chen, ob es unter Aspek­ten der Ver­kehrs­si­cher­heit sinn­voll ist, die Grün­pfeil­re­ge­lung in aus­ge­wähl­ten Fäl­len auf den Rad­ver­kehr zu beschränken.

An dem Pilot­pro­jekt nimmt die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf, neben den Städ­ten Bam­berg, Darm­stadt, Köln, Leip­zig, Mün­chen, Müns­ter, Reut­lin­gen und Stutt­gart, teil. In den teil­neh­men­den Städ­ten wer­den an aus­ge­wähl­ten Kno­ten­punk­ten für die Dauer des Pilot­ver­suchs ent­spre­chende Ver­kehrs­zei­chen angebracht.

Bei Rot an Ampeln nach vor­he­ri­gem Anhal­ten rechts abbie­gen — das erlaubt die Stra­ßen­ver­kehrs-Ord­nung (StVO), wenn rechts neben dem roten Licht­zei­chen ein grü­ner Pfeil auf schwar­zem Grund ange­bracht ist. Diese Rege­lung ist seit 1994 Bestand­teil der bun­des­deut­schen StVO, in der DDR wurde der Grün­pfeil bereits 1978 ein­ge­führt. Die bis­lang nur für den rech­ten Fahr­strei­fen einer Straße gel­tende Rege­lung soll mit einer zur­zeit lau­fen­den Novelle der StVO auf am rech­ten Fahr­bahn­rand gele­gene Rad­fahr­strei­fen sowie bau­lich ange­legte stra­ßen­be­glei­tende Rad­wege aus­ge­dehnt werden.

Im Rah­men des Pilot­ver­su­ches ändert sich für die Ver­kehrs­teil­neh­mer an der eigent­li­chen Rege­lung nichts: Es darf nach vor­he­ri­gem Anhal­ten auch bei Rot rechts abge­bo­gen wer­den, wenn andere Ver­kehrs­teil­neh­mer dabei nicht behin­dert oder gefähr­det wer­den. Neu ist jedoch, dass diese Ver­kehrs­zei­chen durch den Zusatz “nur Rad­ver­kehr” dies aus­schließ­lich Rad­fah­rern gestatten.

Der Ver­such endet spä­tes­tens ein Jahr nach Anbrin­gung der Ver­kehrs­zei­chen, vor­aus­sicht­lich im Januar 2020, und muss dann aus­ge­wer­tet wer­den. Auf Basis der gewon­ne­nen Erfah­run­gen soll 2020 beschlos­sen wer­den, ob die StVO sowie die Anfor­de­run­gen in der zuge­hö­ri­gen All­ge­mei­nen Ver­wal­tungs­vor­schrift (VwV-StVO) ent­spre­chend ange­passt werden.