Archiv­bild Impfung,©Landeshauptstadt Düsseldorf/David Young

Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen Imp­fung ab 12 Jah­ren möglich

Das Düs­sel­dor­fer Impf­zen­trum wei­tet sein Impf­an­ge­bot aus und ermög­licht Kin­dern ab dem 12. Lebens­jahr eine Imp­fung gegen das Coro­na­vi­rus. Aller­dings müs­sen bestimmte Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein, da die Stän­dige Impf­kom­mis­sion (STIKO) beim Robert Koch-Insti­tut eine gene­relle Imp­fung aller Kin­der ab dem 12. Lebens­jahr zur­zeit nicht befür­wor­tet. Die STIKO emp­fiehlt aus­drück­lich nur die Kin­der zu imp­fen, die einem beson­de­ren Risiko aus­ge­setzt sind. Hier ste­hen vor allem Mäd­chen und Jun­gen im Vor­der­grund, die eine bestimmte Vor­er­kran­kung haben. Auf der Liste der Vor­er­kran­kun­gen steht bei­spiels­weise: Tri­so­mie 21, Dia­be­tes mel­li­tus, rele­vante Immun­sup­pres­sion und ange­bo­rene zya­no­ti­sche Herz­feh­ler sowie schwere Herz­in­suf­fi­zi­enz oder chro­ni­sche Erkran­kun­gen wie Nie­ren­in­suf­fi­zi­enz. Aber auch die 12- bis 15-Jäh­ri­gen, die im Umfeld von gefähr­de­ten Men­schen, die sich selbst nicht schüt­zen kön­nen, leben, kom­men für eine Schutz­imp­fung mit dem Vak­zin der Firma Biontech infrage. Soll­ten bereits ältere Kin­der und Jugend­li­che unter einem arbeits­be­ding­ten erhöh­ten Expo­si­ti­ons­ri­siko ste­hen, kann auch hier eine Imp­fung gege­be­nen­falls erfolgen.

Im Rah­men der Woche des Imp­fens, die Lan­des­ge­sund­heits­min­siter Karl-Josef Lau­mann aus­ge­ru­fen hat, muss vor einem Besuch keine zwin­gende Ter­min­ver­gabe erfol­gen. Hier müs­sen ledig­lich ein Impf­pass sowie die Aus­weis­do­ku­mente des Kin­des und der Eltern bereit­ge­hal­ten werden.

Bei einer indi­vi­du­el­len Risiko- und Nut­zen­ab­wä­gung und nach vor­he­ri­gem indi­vi­du­el­lem und aus­führ­li­chem Auf­klä­rungs­ge­spräch durch das erfah­rene ärzt­li­che Fach­per­so­nal sowie Zustim­mung der Eltern und des Kin­des wird eine Imp­fung mit BionTech durch­ge­führt. Da diese STIKO-Emp­feh­lung nicht neu ist, ist das auch keine neue Vor­ge­hens­weise für das Düs­sel­dor­fer Impf­zen­trum, aller­dings wird zur Abbil­dung der hohen Auf­klä­rungs- und Abstim­mungs­an­for­de­run­gen, soweit mög­lich ein Kinderarzt/eine Kin­der­ärz­tin im Impf­zen­trum anwe­send sein, um sol­che Imp­fun­gen durchzuführen.